Im Mittelpunkt eines bedeutenden und kontroversen Rechtsstreits steht das Klinikum Lippstadt, das kürzlich eine juristische Stärkung erfuhr. Der Fall dreht sich um ein striktes Abtreibungsverbot, welches von dem katholischen Träger des Klinikums durchgesetzt wurde. Das Arbeitsgericht Hamm hat in diesem Zusammenhang zugunsten des Klinikums entschieden und damit die Klage des renommierten Chefarztes Joachim Volz abgewiesen.
Dr. Volz, ein erfahrener Gynäkologe, hatte sich gegen eine Dienstanweisung gewehrt, die ihm nach der Fusion des Klinikums mit einem katholischen Krankenhaus untersagte, medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Diese Eingriffe hatte er zuvor in seiner Funktion am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt regelmäßig durchgeführt, selbst in Fällen von schweren Fehlbildungen des Fötus.
Der Zusammenschluss der Krankenhäuser führte zu einer Neubewertung und strikteren Auslegung der ethischen und moralischen Vorgaben, die nun der katholische Träger setzt. Demnach sind Schwangerschaftsabbrüche nur dann zulässig, wenn das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren in akuter Gefahr sind. Richter Klaus Griese bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung von Dr. Volz‘ bisheriger Praxis und stützte das Recht auf das strengere Abtreibungsverbot des neuen Trägers. Eine schriftliche Urteilsbegründung steht allerdings noch aus.
Betroffen von dieser Entscheidung ist auch die private Praxis von Dr. Volz in Bielefeld, die sich etwa 50 Kilometer vom Krankenhausstandort entfernt befindet. Diese neue Restriktion wirft für den Gynäkologen ernste Fragen hinsichtlich seiner beruflichen Zukunft auf, da seine bisherigen Behandlungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt sind. Er steht nun vor der Herausforderung, seine berufliche Laufbahn neu zu gestalten unter Berücksichtigung der umfassenden Richtlinien, die seine medizinische Praxis sowohl im Klinik- als auch im Privatbereich beeinflussen.
Darüber hinaus wirft dieser Fall ein Schlaglicht auf die grundlegende Problematik und das wachsende Spannungsfeld zwischen medizinischer Ethik und kirchlichen Vorgaben. Es wird von großem Interesse sein zu beobachten, wie sich solche betrieblichen Vorgaben in Zukunft entwickeln werden und welche rechtlichen, ethischen und sozialen Implikationen sie auf die medizinische Praxis in konfessionell geführten Krankenhäusern haben werden.