In der aktuellen Sicherheitslandschaft Deutschlands zeigt sich ein wachsendes Interesse vonseiten vieler Unternehmen, ihren Werkschutz durch die Integration von Drohnenabwehrsystemen zu verstärken. Diese Initiativen zielen darauf ab, sich effektiv gegen potenzielle Sabotageakte zu wappnen. Die Bereitschaft, erhebliche finanzielle Ressourcen für diese Technologie bereitzustellen, ist bei den Unternehmen offensichtlich vorhanden. Allerdings besteht ein Mangel an einer klaren rechtlichen Grundlage, die die Umsetzung dieser Maßnahmen ermöglicht. Dies unterstrich kürzlich André Bodemann, der stellvertretende Befehlshaber des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr.
André Bodemann, der eine zentrale Rolle im Operationsplan Deutschland spielt, welcher die zivile und militärische Zusammenarbeit in Krisensituationen orchestriert, steht in regelmäßigem Austausch mit Wirtschaftsvertretern. Er hebt hervor, dass ein Umdenken erforderlich ist: Die Privatwirtschaft sollte verstärkt erkennen, dass auch sie ein potenzielles Ziel für Angriffe darstellt. Innerhalb von Krisenzeiten sind gerade kritische Infrastrukturen besonders gefährdet, da sie durch ihre Bedeutung sowohl militärische Einsätze als auch die öffentliche Ordnung empfindlich beeinträchtigen können.
Während die Unternehmen durchaus das Bewusstsein für die bestehenden Gefahren entwickelt haben, mahnt Bodemann zu einem verantwortungsbewussteren Umgang mit sensiblen Informationen. Die aktuellen Verpflichtungen zur Offenlegung führen dazu, dass kritische Infrastrukturdaten unzureichend geschützt in den digitalen Raum gelangen. Saboteure, ausgestattet mit dem entsprechenden Fachwissen, könnten somit leicht feststellen, welche Teile der Infrastruktur – wie zum Beispiel Transformatorenhäuschen – gezielt attackiert werden könnten, um erheblichen Schaden zu verursachen. Eine Revision der öffentlichen Zugänglichkeit solcher Informationen sei daher dringend erforderlich, um die Verwundbarkeit zu minimieren und den Schutz kritischer Infrastrukturen zu gewährleisten.