In den Vereinigten Staaten werfen aktuelle und ehemalige College-Studierende 17 renommierten Universitäten vor, wohlhabende Bewerber bei der Zulassung bevorzugt zu haben, um Spenden zu generieren. Infolge dieser Praxis verlangen sie jetzt mindestens 685 Millionen US-Dollar Entschädigung und streben eine Anerkennung als Sammelklage für über 224.000 Betroffene an. Dieser Fall könnte, falls erfolgreich, Schadenersatzforderungen von über 2 Milliarden US-Dollar nach sich ziehen, gestützt durch das US-amerikanische Kartellrecht. Während zehn Universitäten, darunter Brown, Yale und Columbia, sich gütlich mit den Studierenden auf eine Summe von insgesamt 284 Millionen US-Dollar geeinigt haben und dabei die Anschuldigungen weiterhin bestreiten, weisen andere wie die University of Pennsylvania die Vorwürfe als "unbegründet" zurück. Zudem werden die Berechnungen der Klägerseite als "grundlegend unzuverlässig" angefochten. Die Hochschulen verteidigen sich, dass ihre abgestimmten Finanzhilfekriterien durch ein inzwischen ausgelaufenes Bundesgesetz von 1994 geschützt seien, welches "need-blind" Schulen Immunität bot. Dies wird von den Klägern angezweifelt, die darauf bestehen, dass die finanziellen Verhältnisse der Bewerber bei der Zulassung Berücksichtigung fanden. Die Klägerseite, vertreten durch Robert Gilbert von Gilbert Litigators & Counselors, betont, sie hätten "erhebliche Beweise", die eine jahrelange illegale Absprache belegen, durch die den Studierenden signifikant weniger finanzielle Unterstützung gewährt wurde, als es auf einem freien Markt der Fall gewesen wäre. Die Verteidigung hingegen beharrt auf ihrer Unschuld und sieht keinerlei vorteilhafte Behandlung von Bewerbern mit wohlhabendem Hintergrund. Die Klage wird im Fall Henry v. Brown University vor dem U.S. District Court für den nördlichen Bezirk von Illinois verhandelt.
Wirtschaft
Prestigeuniversitäten im Visier: Rekordklage wegen angeblichem Machtspiel und Finanzfragen