Die juristische Front gegen Donald Trumps Sonderzölle wächst. Puma geht vor ein US-Bundesgericht, um gezahlte Abgaben zurückzuholen. Der Fall ist Teil eines Grundsatzstreits mit potenziell enormen finanziellen Folgen für die USA.
Ein Tochterunternehmen des deutschen Sportartikelkonzerns Puma hat Klage gegen die Vereinigten Staaten und die US-Zollbehörde eingereicht. Ziel ist die Feststellung, dass die von Präsident Donald Trump eingeführten Sonderzölle rechtswidrig waren – und die vollständige Rückerstattung bereits gezahlter Beträge inklusive Zinsen.
Klage richtet sich gegen Trumps Exekutivverordnungen
Die angefochtenen Zölle wurden ab Februar 2025 per Exekutivverordnung verhängt. Trump berief sich dabei auf einen nationalen Notstand, um Importabgaben ohne Zustimmung des Kongresses einzuführen. Betroffen waren unter anderem EU-Waren mit einem Satz von 15 Prozent sowie zusätzliche Zölle auf Importe aus China.
Puma macht geltend, dass diese Praxis gegen geltendes US-Recht verstoße. Zu konkreten Summen oder zur genauen Belastung äußert sich das Unternehmen bislang nicht.

Sammelklage gewinnt an Dynamik
Der Fall ist kein Einzelfall. Vor dem zuständigen US-Bundesgericht für internationalen Handel in New York sind inzwischen mehr als 50 nahezu identische Klagen anhängig. Sie wurden über dieselbe Kanzlei eingereicht und inzwischen zu einer Sammelklage gebündelt.
Zu den Klägern zählt auch der US-Einzelhandelskonzern Costco. Weitere europäische Industrieunternehmen dürften folgen, viele sichern mit der Klage vor allem ihre Rückerstattungsansprüche.
Oberstes Gericht prüft Rechtmäßigkeit
Die juristische Brisanz liegt in der grundsätzlichen Frage, ob der Präsident unter Berufung auf einen Notstand einseitig Zölle verhängen durfte. Untere US-Gerichte haben dies bereits verneint. Nun befasst sich das oberste Gericht der Vereinigten Staaten mit der Angelegenheit.
Sollte die Regierung unterliegen, drohen massive Rückzahlungen. Schätzungen gehen von dreistelligen Milliardenbeträgen aus, teils ist sogar von bis zu einer Billion US-Dollar die Rede.
Klage als Vorsorgeinstrument
Für Puma ist das Verfahren vor allem eine Absicherung. Ohne rechtzeitige Klage könnten gezahlte Zölle als endgültig gelten – selbst dann, wenn die Regelungen später für rechtswidrig erklärt würden.
Der Sportartikelhersteller hält sich mit öffentlichen Stellungnahmen zurück. Auch die beauftragte Kanzlei äußert sich bislang nicht. Klar ist jedoch: Der Ausgang des Verfahrens könnte weit über Puma hinaus Signalwirkung für den internationalen Handel haben.
Handelspolitik wird zum finanziellen Risiko
Trumps Zollpolitik sollte einst Druckmittel in Handelskonflikten sein. Nun entwickelt sie sich für die USA selbst zu einem finanziellen Risiko. Je mehr Unternehmen klagen, desto größer wird der potenzielle Rückerstattungsberg.
Pumas Schritt zeigt, dass internationale Konzerne bereit sind, diesen Konflikt nicht politisch, sondern juristisch auszutragen.


