Keine Zeit für Stromverträge? Wird teuer
Der Einzug ist geschafft, das WLAN läuft, die Kisten sind halbwegs verstaut – und der Strom? Den vergisst man gerne mal. Genau das kann ab jetzt richtig ins Geld gehen.
Ab sofort gelten neue gesetzliche Regeln, die Verbraucher zur vorausschauenden Planung zwingen. Wer künftig beim Umzug seinen Stromvertrag nicht rechtzeitig anpasst, riskiert nicht nur bürokratischen Ärger, sondern möglicherweise auch doppelte Stromrechnungen – und zwar nicht für sich selbst, sondern für den Nachmieter.
Abmelden war gestern
Was bisher gang und gäbe war – ein paar Tage oder Wochen nach dem Umzug die alte Wohnung beim Stromversorger abmelden – ist nun passé. Rückwirkende Vertragsänderungen sind ab sofort ausgeschlossen.
Möglich macht das die neue europäische Marktkommunikationsverordnung (kurz MaKo 2025), die am Freitag in Kraft tritt. Sie sieht vor, dass Versorger, Netzbetreiber und Kunden ihre Prozesse standardisieren und digitalisieren. Die Idee: alles soll schneller, effizienter und transparenter werden. Die Realität: Wer sich verspätet, zahlt.
„Die neue Regelung bedeutet für Verbraucher eine deutliche Verschärfung“, sagt Hasibe Dündar von der Verbraucherzentrale Berlin. „Ohne fristgerechte Abmeldung kann es passieren, dass der Vertrag für die alte Wohnung weiterläuft – obwohl man längst ausgezogen ist.“ Der neue Mieter verbraucht, der alte Mieter bezahlt.
Digital, aber unflexibel
Das eigentliche Problem: Die sogenannte Marktkommunikation zwischen Netzbetreiber und Stromanbieter wurde auf ein IT-System umgestellt, das keine rückwirkenden Vertragswechsel mehr zulässt. Der Grund ist so paradox wie ärgerlich: Der digitale Fortschritt verhindert eine Korrektur.

Alexander Dischke vom norddeutschen Versorger EWE erklärt: „Bei intelligenten Messsystemen ist eine rückwirkende Änderung technisch nicht möglich.“ Es sei schlicht nicht vorgesehen. Ausgerechnet in einem System, das als „smart“ verkauft wurde, steckt also keine Nachsicht für Nachzügler.
Diese Fristen gelten jetzt
Künftig gilt: Alle Vertragswechsel, Kündigungen und Umzugsmeldungen müssen spätestens 14 Tage vor dem Wohnungswechsel eingeleitet werden. Wer erst am Umzugstag seinen Stromanbieter kontaktiert, ist de facto schon zu spät dran.
Der Versorger kann dann zwar versuchen, den Vertrag zur neuen Adresse zu übertragen – aber nur für einen späteren Zeitpunkt. Für die Zwischenzeit landet der Kunde in der teuren Ersatz- oder Grundversorgung.
Und selbst dort kommt man nicht einfach raus. Denn: Wer auch nur eine Steckdose in der neuen Wohnung nutzt, nimmt konkludent einen Vertrag an – der dann aktiv gekündigt werden muss, bevor man den Anbieter wechseln kann.
Marktlokations-ID: Ohne diese Nummer geht nichts mehr
Ein weiterer Stolperstein ist die sogenannte MaLo-ID – eine elfstellige Identifikationsnummer, die den Stromanschluss eindeutig zuordnet. Ohne sie lässt sich ein Vertrag weder ummelden noch kündigen.
Die Zählernummer allein reicht nicht mehr. Verbraucher finden die MaLo-ID auf ihrer letzten Stromrechnung oder im Kundenportal des Anbieters. Wer sie beim Einzug nicht vorliegen hat, muss sie beim Netzbetreiber anfordern – ein Vorgang, der wertvolle Tage kosten kann.
Trügerische Versprechen: Der „24-Stunden-Wechsel“
Zwar ist im Zuge der Reform von einem „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ die Rede – doch dieser betrifft nicht den Kunden, sondern ausschließlich die Kommunikation zwischen Stromversorger und Netzbetreiber. Für Verbraucher ändert sich an den vertraglichen Fristen nichts. Wer also denkt, mit wenigen Klicks im Netz sei alles am selben Tag erledigt, irrt.
Die Checkliste, die bares Geld spart
Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) eine einfache, aber entscheidende Neun-Punkte-Checkliste – vor dem Umzug, beim Auszug und beim Einzug:
Vor dem Umzug:
- Stromvertrag prüfen – kündigen oder ummelden
- Anbieter am neuen Wohnort checken
- Falls nötig: neuen Anbieter suchen
Am Auszugstag:
4. Zählerstand ablesen und fotografieren
5. Im Übergabeprotokoll dokumentieren
6. Endabrechnung beim alten Versorger einreichen
Am Einzugstag:
7. Zählerstand dokumentieren und fotografieren
8. Stromvertrag sollte aktiv sein
9. Alle Daten ins Einzugsprotokoll übernehmen
Was Verbraucher jetzt wissen müssen
Was wie eine bürokratische Formalie wirkt, kann echte finanzielle Folgen haben. Denn wer zwei Verträge parallel laufen lässt, zahlt doppelt – und das oft über mehrere Wochen.
Besonders kritisch wird es für Personen mit ohnehin knappen Budgets oder wechselnden Wohnsituationen, etwa Studierende, Berufseinsteiger oder ältere Menschen ohne Digitalerfahrung.
Verbraucherschützer fordern Nachbesserungen
Obwohl die Regelung EU-weit einheitlich eingeführt wird, fordern Verbraucherschützer bereits Nachbesserungen.
„Es kann nicht sein, dass Verbraucher für etwas zahlen müssen, das sie gar nicht mehr nutzen“, sagt Dündar. Die Schuld liege oft nicht beim Kunden, sondern an intransparenten Prozessen und unklarer Kommunikation seitens der Anbieter.
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