Die aktuelle Situation im Bereich der Organspenden in Deutschland verzeichnet eine erfreuliche Entwicklung. Laut Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) wurden von Januar bis August 2023 insgesamt 2.025 Organe gespendet. Diese Zahl stellt einen Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren dar, in denen im gleichen Zeitraum 1.967 Organe im Jahr 2022 und 1.909 Organe im Jahr 2021 gespendet wurden.
In diesen Statistiken sind allerdings die Lebendspenden nicht einbezogen. Um die bedeutsame Leistung der Organspenderinnen und Organspender gebührend zu anerkennen, organisiert die DSO an diesem Samstag eine zentrale Veranstaltung in Halle an der Saale, die dem Dank und der Würdigung der Spenderinnen und Spender gewidmet ist.
Interessanterweise überstieg die Anzahl der tatsächlichen Transplantationen die Zahl der gespendeten Organe, was durch das internationale Vermittlungssystem für Organspenden ermöglicht wird. So wurden in den ersten acht Monaten dieses Jahres insgesamt 2.188 Organtransplantationen durchgeführt. Dies stellt ebenfalls eine Steigerung zu den Vorjahren dar, in denen 2.027 und 2.038 Transplantationen im vergleichbaren Zeitraum vorgenommen wurden.
Trotz dieser positiven Entwicklung bleibt der Bedarf an Spenderorganen weiterhin hoch. Den Angaben von Eurotransplant zufolge standen Ende August rund 8.100 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Die Mehrheit dieser Patienten benötigt eine Niere (6.156), gefolgt von 932 Patienten, die auf eine Leber warten. Zudem benötigen 721 Menschen ein Herz und 318 eine Lunge. Auch 290 Personen hoffen auf eine neue Bauchspeicheldrüse.
Vor dem Hintergrund der erheblichen Diskrepanz zwischen der Anzahl der gespendeten und der benötigten Organe suchen politische Entscheidungsträger nach Lösungen zur Verbesserung der Situation. In diesem Kontext haben Nordrhein-Westfalen und sieben weitere Bundesländer kürzlich einen Gesetzesvorschlag im Bundesrat eingebracht. Dieser Entwurf sieht vor, dass in Zukunft alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger Deutschlands automatisch als Organspender gelten sollen, es sei denn, sie legen ausdrücklich Widerspruch ein.