Die digitale Transformation ist in vollem Gange, und mit ihr erleben wir eine kontinuierlich wachsende Akkumulation von Daten in intelligent vernetzten Haushalten. Geräte wie smarte Kühlschränke, Sprachassistenten oder internetfähige Fernseher speichern und verarbeiten umfangreiche Datenmengen. In Anerkennung der zunehmenden Bedeutung dieser Datensammlungen für die Verbraucher hat die Europäische Union ein neues Gesetz zur Regulierung dieser Informationen eingeführt, um die Vorteile der Digitalisierung zugänglicher zu machen.
Zum 12. September tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die die Verbraucherrechte in Bezug auf die von ihren vernetzten Geräten erhobenen Daten ausweitet. Die Richtlinie verpflichtet Hersteller zur Offenlegung darüber, welche spezifischen Daten gesammelt werden und wie Nutzer auf diese Daten zugreifen können. Ab dem Jahr 2024 wird das neue Gesetz es den Verbrauchern erleichtern, auf ihre Gerätedaten zuzugreifen und diese für diverse Zwecke, wie etwa Reparaturen, weiterzugeben. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Effizienz und Kosten der entsprechenden Dienstleistungen zu optimieren.
Die regulatorischen Änderungen betreffen eine breite Palette von Geräten. Dazu zählen Alltagsgeräte wie Smartphones und Smartwatches, Küchengeräte und Kraftfahrzeuge sowie industrielle Maschinen. Unabhängig davon, ob die Geräte kabelgebunden oder kabellos sind, unterliegen sie alle der neuen Richtlinie. Bemerkenswert ist, dass das Gesetz auf alle Geräte anwendbar ist, ungeachtet ihres Erwerbszeitpunkts. Weiterhin sollen bis September 2026 alle neuen Produkte mit Zugangsschnittstellen ausgestattet sein, um den einfachen Datenzugriff zu gewährleisten.
Die Hoffnungen der Verbraucherinnen und Verbraucher sind groß: Eine stärkere Kontrolle über ihre eigenen Daten könnte nicht nur zu kostengünstigeren, sondern auch zu völlig neuen Dienstleistungen führen. Beispielsweise könnte ein Autobesitzer seine Fahrdaten mit seinem Versicherer teilen, um von möglichen Prämienreduktionen zu profitieren. Doch trotz der vielversprechenden Aussichten sieht die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC eine verpasste Gelegenheit aufgrund zahlreicher Ausnahmeregelungen innerhalb des Gesetzes, die den Zugang zu diesen Vorteilen einschränken könnten.
Die neue EU-Verordnung schreibt vor, dass die Daten entweder direkt oder indirekt bereitgestellt werden müssen. Anbieter sind verpflichtet, Verbraucher darüber zu informieren, wie der Datenzugriff gewährleistet wird. Sollte ein direkter Zugang nicht möglich sein, werden datenbezogene Anfragen auf geeigneten Plattformen unterstützt, um dennoch den notwendigen Zugang zu ermöglichen.
Technologieunternehmen wie Amazon Web Services, Microsoft und Google stehen vor der Herausforderung, den rechtlich zulässigen Datenaustausch zu sichern und Missbrauch vorzubeugen. Diese Verantwortung wird allerdings nicht von allen Akteuren begrüßt. Der Digitalverband Bitkom und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) geben Bedenken über die Unsicherheiten in Deutschland zu Protokoll, da die Richtlinie bislang noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Dennoch erkennen beide Organisationen das Potenzial, das die Stärkung datengesteuerter Geschäftsmodelle mit sich bringt.