08. März, 2026

Politik

Neuer Grenzwert für THC am Steuer vorgeschlagen

Neuer Grenzwert für THC am Steuer vorgeschlagen

In der Welt der Straßenverkehrssicherheit bahnen sich Änderungen an: die fortschrittliche Regelung des Cannabis-Konsums. Die unterschiedlichen Eigenschaften und Auswirkungen von Tetrahydrocannabinol (THC) gegenüber Alkohol erfordern eine angepasste gesetzliche Handhabe, denn der Wirkstoff in Cannabis bleibt länger im Körper nachweisbar, auch nachdem der Rausch abgeklungen ist. In dieser Hinsicht hat Verkehrsminister Volker Wissing eine positive Entwicklung angestoßen. Die von ihm beauftragte unabhängige Expertenkommission schlägt vor, den Grenzwert für THC im Blut von aktuell 1,0 auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter zu erhöhen.

Diese Anpassung soll eine realistischere Bewertung des tatsächlichen Rauschzustandes ermöglichen. Deutschland zeigt sich mit dieser vorgeschlagenen Grenzwertänderung, die einem Alkoholwert von 0,2 Promille gleichzusetzen ist, im internationalen Vergleich von einer eher konservativen Seite. Doch mit diesem Weg des Kompromisses hält man ein vernünftiges Maß an Sicherheit aufrecht. Zugleich wird die notwendige Trennung von Cannabis- und Alkoholkonsum beim Fahren unterstrichen – eine Mischung, die weiterhin aus guten Gründen untersagt bleiben soll. Der legislative Prozess steht nun an: Es ist zu erwarten, dass der Bundestag den Vorschlag bald aufgreift und somit das Verkehrssicherheitsniveau den zeitgenössischen Herausforderungen anpasst.