Im Rahmen einer Initiative zur Stärkung des Verbraucherschutzes hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einen legislativen Entwurf vorgestellt, der darauf abzielt, die Rechte von Schuldnern gegenüber Banken bei der Zwangsvollstreckung zu verbessern. Zentrales Element des Entwurfs ist die Einführung einer zwingenden Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten bei Dispokrediten. Diese Frist soll sicherstellen, dass Kreditgeber nicht vorschnell vollstreckbare Maßnahmen gegen Schuldner ergreifen können. Des Weiteren wird den Kreditnehmern das Recht eingeräumt, ausstehende Beträge in zwölf konstanten Monatsraten zu tilgen, wodurch die finanzielle Belastung für den Einzelnen besser kalkulierbar wird.
Während Dispokredite aufgrund ihrer vergleichsweise hohen Zinssätze weiterhin als teure, jedoch häufig unverzichtbare Notfalllösung gelten, verzichtet der aktuelle Entwurf auf die Einführung neuer Regulierungen hinsichtlich der Dispozinsen. Die Ministerin Stefanie Hubig wies auf die Notwendigkeit einer sorgfältig ausbalancierten Herangehensweise hin, die die Verfügbarkeit solcher Kredite nicht übermäßig einschränkt. Zugleich ist eine separate Umsetzung der EU-Verbraucherschutzrichtlinie ins nationale Recht geplant, um die europäische Rechtsharmonisierung zu gewährleisten.
Zusätzlich bringt der Entwurf neue Regularien für unentgeltliche Kredite und Kleindarlehen unter 200 Euro, sowie für "Buy-now-pay-later"-Modelle, zum Tragen. Hierbei wird ein kurzer Informationsleitfaden sowohl für Käufer als auch Anbieter erstellt, um Missverständnisse zu minimieren und eine Überforderung der Beteiligten zu verhindern. Diese präventiven Maßnahmen, die von der Verbraucherzentrale Bundesverband und ihrer Vertreterin Dorothea Mohn ausdrücklich begrüßt werden, sollen insbesondere die Überschuldung junger Menschen abwenden.
Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, die Verwendung problematischer Daten, etwa aus sozialen Netzwerken oder medizinischen Informationen, bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit zu untersagen. Ministerin Hubig betont die essenzielle Bedeutung eines verbraucherfreundlichen Kreditmarktes, der ohne unnötige Bürokratie auskommt und unüberlegte Aufnahme von Krediten vermeidet.
Trotz der umfassenden Verbesserungen herrscht weiterhin Uneinigkeit über die neue Regelung, die für Kreditverträge zukünftig die einfache Textform als ausreichend ansieht. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen setzt sich nachdrücklich für die Beibehaltung der traditionellen Schriftform ein, um voreilige Kreditentscheidungen zu verhindern, die den Betroffenen in eine nicht mehr beherrschbare Schuldenlage bringen könnten.