04. Oktober, 2025

Finanzen

Neue Lizenzpflicht für Kreditvermittler: Regierung zieht Schrauben an

Ab 2026 benötigen Vermittler von Verbraucherkrediten eine eigene Lizenz nach Paragraf 34k GewO. Der Regierungsentwurf bringt Sachkundeprüfungen, Weiterbildungspflichten – und Streit über Ausnahmen.

Neue Lizenzpflicht für Kreditvermittler: Regierung zieht Schrauben an
Ab November 2026 greift Paragraf 34k GewO – ohne Lizenz dürfen Vermittler dann keine Verbraucherkredite mehr anbieten.

Lizenzpflicht ab 2026

Die Kreditvermittlung in Deutschland steht vor einer Zeitenwende. Ab dem 20. November 2026 dürfen Ratenkredite nur noch von Vermittlern angeboten werden, die eine neu geschaffene Lizenz nach Paragraf 34k Gewerbeordnung (GewO) besitzen. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht.

Damit werden Kreditvermittler ähnlich reguliert wie bereits heute Immobilienfinanzierer. Ziel ist ein höheres Verbraucherschutzniveau – doch die Branche diskutiert heftig über die Details.

Sachkundeprüfung mit Ausnahmen

Kern der Reform ist eine verpflichtende IHK-Sachkundeprüfung. Erst wer diese erfolgreich besteht, darf künftig Verbraucherkredite vermitteln. Eine kleine Konzession gibt es für „Alte Hasen“: Wer seit dem 1. Januar 2021 ununterbrochen tätig ist, muss keine Prüfung ablegen – sofern er bis spätestens Mai 2027 einen Antrag stellt.

Zusätzlich werden fünf Stunden Weiterbildung pro Jahr eingeführt. Die genaue Ausgestaltung soll das Bundeswirtschaftsministerium noch festlegen.

Registrierungspflicht und neue Rolle der Banken

Alle Vermittler und leitenden Angestellten müssen künftig im offiziellen Register des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) eingetragen sein. Banken wiederum werden verpflichtet, sowohl internes Personal als auch externe Partner dauerhaft auf ausreichende Sachkunde zu prüfen.

Autohäuser und Möbelhäuser bleiben von der Lizenzpflicht ausgenommen – eine Sonderregelung, die Vermittlerverbände als Wettbewerbsverzerrung kritisieren.

Damit zieht der Gesetzgeber auch die Kreditinstitute stärker in die Verantwortung. Wer auf Partner ohne Qualifikation setzt, riskiert künftig Aufsichtsprobleme.

Kritik der Vermittlerverbände

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung bewertet die Alte-Hasen-Regelung positiv. Sie verhindere, dass erfahrene Vermittler durch Engpässe bei Prüfungen ausgebremst würden. Scharf kritisiert der Verband jedoch die geplante Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen. Autohäuser und Möbelhäuser sollen auch künftig Kredite für eigene Produkte vermitteln dürfen – ohne Lizenz.

„Hier wird mit zweierlei Maß gemessen“, warnt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Während unabhängige Vermittler teure Sachkunde nachweisen müssen, könnten Händler weiter unkontrolliert Finanzierungen anbieten. Das unterlaufe den Verbraucherschutz.

Übergangsfristen und Unsicherheit

Wer heute eine Erlaubnis nach Paragraf 34c GewO besitzt, darf bis 2027 übergangsweise weitermachen, muss aber bis Mai 2027 die neue Lizenz beantragen. Danach erlischt die alte Genehmigung.

Unklar bleibt, wie streng die Weiterbildungsauflagen am Ende ausfallen. Im Entwurf fehlen konkrete Stundenangaben, Branchenvertreter drängen auf Klarheit.

Signal für den Markt

Der neue Paragraf 34k ist mehr als eine Formalie. Er verändert den Zugang zur Branche grundlegend. Kleine Anbieter müssen investieren, große Institute werden stärker kontrolliert, und für Quereinsteiger wird der Markt verschlossen.

Für Verbraucher könnte das mehr Sicherheit bedeuten. Für Vermittler ist es ein deutliches Signal: Der Gesetzgeber duldet keine Grauzonen mehr.

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