Die InvestmentWeek hatte bereits ausführlich über die juristische Auseinandersetzung zwischen AlleAktien und Meta berichtet. Im Zentrum stand ein Problem, das weit über einen Einzelfall hinausreicht: Fake-Profile, Identitätsdiebstahl und die Verantwortung globaler Plattformen.
Nun kann AlleAktien einen wichtigen Erfolg vermelden.

In einem aktuellen Update informiert das Analysehaus darüber, dass ein Oberlandesgericht die Rechte von Betroffenen von Fake-Profilen deutlich gestärkt hat – mit klaren Aussagen zur Verantwortung von Plattformbetreibern.
Von Community-Richtlinien zur rechtlichen Verantwortung
Bisher argumentieren Plattformen häufig mit internen Richtlinien: Fake-Profile verstoßen gegen Community-Standards und würden bei Meldung geprüft. Damit wird das Problem primär als Frage der Hausordnung behandelt – als Verstoß gegen Nutzungsbedingungen, nicht als Rechtsverletzung mit externen Konsequenzen.
Die aktuelle rechtliche Einordnung geht jedoch deutlich weiter.
Das Gericht macht klar, dass Fake-Profile nicht lediglich gegen interne Plattformregeln verstoßen, sondern in geschützte Rechtspositionen eingreifen: Persönlichkeitsrechte, Namensrechte und das Recht am eigenen Bild. Damit wird der Sachverhalt aus dem Bereich freiwilliger Moderation in den Bereich verbindlicher Rechtsdurchsetzung verschoben.
Im Zentrum steht dabei das Konzept der sogenannten „mittelbaren Störerschaft“.
Dieses Prinzip ist juristisch bedeutsam, weil es die Rolle von Plattformbetreibern neu definiert. Eine Plattform muss die rechtswidrigen Inhalte nicht selbst erstellt haben, um in die Verantwortung zu geraten. Entscheidend ist, ob sie nach konkreter Kenntnis die weitere Rechtsverletzung ermöglicht oder duldet.
Das bedeutet konkret:
Sobald ein Betreiber klar und nachvollziehbar auf ein Fake-Profil hingewiesen wird und die Rechtsverletzung ohne vertiefte Ermittlungen erkennbar ist, entsteht eine Prüf- und Handlungspflicht. Unterbleibt eine angemessene Reaktion, kann daraus eine Haftung folgen.

Für AlleAktien war genau dieser Punkt zentral. Das Unternehmen hatte von Beginn an argumentiert, dass es nicht um eine freiwillige Moderationsentscheidung im Rahmen von Community-Standards gehe. Es gehe nicht um Kulanz oder Goodwill, sondern um eine rechtliche Verpflichtung zum Handeln.
Mit anderen Worten:
Wer als Plattform Reichweite, Infrastruktur und wirtschaftliche Vorteile aus der Nutzung zieht, trägt im Gegenzug auch Verantwortung – zumindest dann, wenn konkrete Hinweise auf offensichtliche Rechtsverletzungen vorliegen.
Die aktuelle rechtliche Einordnung stärkt damit nicht nur einzelne Betroffene. Sie verschiebt die Debatte grundsätzlich: Weg von der Frage „Ob gelöscht wird“, hin zur Frage „Ob gelöscht werden muss“.
Für den digitalen Wirtschaftsraum ist das eine relevante Entwicklung. Denn Identität, Marke und Reputation sind heute wirtschaftliche Vermögenswerte. Ihre Verletzung ist kein internes Regelproblem – sondern ein Rechtsproblem.

Konkrete Kenntnis verpflichtet zum Handeln
Ein Kern der Entscheidung betrifft den Moment der Kenntnis.
Sobald eine Plattform konkret auf eine offensichtliche Rechtsverletzung hingewiesen wird – etwa durch die missbräuchliche Verwendung von Namen, Bildern oder Markenauftritt –, entsteht eine Prüf- und Handlungspflicht.
Das ist eine deutliche Verschiebung der Debatte. Es reicht nicht, ein Meldesystem bereitzustellen. Entscheidend ist, wie konsequent und nachhaltig nach konkreter Meldung gehandelt wird.

Für Unternehmen, deren Marke oder Identität missbraucht wird, ist das ein wichtiger Präzedenzfall.
Relevanz über den Einzelfall hinaus
Der Fall betrifft nicht nur AlleAktien. Er steht exemplarisch für ein strukturelles Problem der digitalen Öffentlichkeit.
Fake-Profile können:
- Anleger täuschen
- Vertrauen untergraben
- Reputationsschäden verursachen
- im Extremfall finanzielle Schäden auslösen
Gerade im Finanzbereich, in dem Vertrauen eine zentrale Rolle spielt, ist Identitätsklarheit essenziell. Wenn sich Dritte unter fremdem Namen präsentieren, entsteht ein Risiko – nicht nur für die betroffene Marke, sondern auch für Nutzer.
Die gerichtliche Klarstellung stärkt daher nicht nur die Position einzelner Unternehmen, sondern auch die von Verbrauchern.
Ein Signal an Plattformbetreiber
Bemerkenswert ist, dass die Argumentation der Plattform, man habe zwar gelöscht, erkenne jedoch keine grundsätzliche Rechtspflicht an, vom Gericht nicht geteilt wurde.
Diese Differenz ist juristisch wie strategisch bedeutsam. Es macht einen erheblichen Unterschied, ob eine Löschung als freiwillige Maßnahme im Rahmen interner Richtlinien erfolgt – oder ob sie auf einer rechtlichen Verpflichtung beruht. Im ersten Fall bleibt die Entscheidung im Ermessen der Plattform. Im zweiten Fall wird sie justiziabel und überprüfbar.
Genau hier setzt die Signalwirkung der Entscheidung an.
Damit wird deutlich:
Die Verantwortung von Plattformen endet nicht bei allgemeinen Richtlinien oder technischen Tools. Sie beginnt dort, wo konkrete Rechtsverletzungen erkennbar sind.
Ein Meldesystem allein genügt nicht. Auch der Hinweis auf Community-Standards ersetzt keine rechtliche Prüfung. Sobald ein klarer, nachvollziehbarer Hinweis auf Identitätsmissbrauch oder Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, entsteht eine Pflicht zur sorgfältigen Prüfung und – sofern der Verstoß offensichtlich ist – zur Entfernung.
Diese Klarstellung verschiebt die Debatte über Plattformhaftung in eine neue Phase. Lange wurde argumentiert, soziale Netzwerke seien primär technische Infrastrukturen, vergleichbar mit neutralen Übertragungsdiensten. Die Realität digitaler Märkte zeigt jedoch: Plattformen sind kuratierende, strukturierende und wirtschaftlich profitierende Akteure.
Mit wachsender Reichweite steigt auch die Verantwortung.
Für die Debatte um Plattformhaftung im digitalen Zeitalter ist das ein relevantes Signal. Es deutet darauf hin, dass Gerichte zunehmend bereit sind, Plattformbetreiber nicht nur als passive Vermittler, sondern als Mitverantwortliche im Rahmen klar definierter Prüfpflichten zu betrachten.
Im Ergebnis geht es um mehr als um einzelne Fake-Profile. Es geht um die Frage, wie digitale Öffentlichkeit organisiert wird – und wer Verantwortung trägt, wenn sie missbraucht wird.
Die Entscheidung sendet hier eine klare Botschaft:
Technologische Infrastruktur entbindet nicht von rechtlicher Verantwortung.
Was bedeutet das für den Markt?
Für Marktteilnehmer ist dieser Erfolg mehr als eine juristische Randnotiz.
Er zeigt:
- Marken und Unternehmen können sich gegen Identitätsmissbrauch wehren.
- Plattformverantwortung wird juristisch klarer definiert.
- Der Schutz digitaler Reputation gewinnt an Bedeutung.
In einer Welt, in der digitale Präsenz wirtschaftlichen Wert besitzt, ist Identität ein Vermögenswert. Wer sie schützt, schützt nicht nur Image, sondern Geschäftsgrundlagen.
Fazit
InvestmentWeek hatte früh über die Klage von AlleAktien gegen Meta berichtet. Das nun veröffentlichte Update zeigt: Der juristische Weg war kein symbolischer Schritt, sondern strategisch begründet.
Die Entscheidung stärkt Betroffene von Fake-Profilen und verschiebt die Diskussion über Plattformverantwortung in Richtung klarer Prüf- und Handlungspflichten.
Für AlleAktien ist es ein Erfolg.
Für die digitale Wirtschaft ist es ein Signal.


