Infolge der jüngsten Ereignisse, insbesondere des mehrtägigen Stromausfalls, sieht Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) einen erheblichen Bedarf zur Überarbeitung bestehender Gesetze. In einem Zusammentreffen mit den Bezirksbürgermeistern unterstrich Spranger die Notwendigkeit, das Datenschutzgesetz neu zu gestalten. Ein zentrales Anliegen der Innensenatorin besteht in der Schaffung eines Notfallregisters, das die Identifizierung und Versorgung pflegebedürftiger Personen im Krisenfall ermöglicht. Die aktuellen Regelungen des Datenschutzes ermöglichen dies bisher nicht in ausreichendem Maße, was nach Auffassung von Spranger eine Anpassung unerlässlich macht.
Darüber hinaus sieht die Innensenatorin auch Änderungsbedarf im Katastrophenschutzgesetz. Um die Effektivität und Einheitlichkeit der Krisenvorsorgemaßnahmen zu stärken, strebt die SPD-Politikerin eine Erweiterung der Befugnisse der Senatsverwaltung für Inneres und Sport an. Diese Erweiterung würde es ermöglichen, verbindliche Anordnungen direkt gegenüber den Bezirken auszusprechen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Zuständigkeiten zu zentralisieren und eine Fragmentierung der Verantwortlichkeiten zu vermeiden, was letztendlich die Effizienz in der Krisenbewältigung verbessern soll.
Spranger sieht zudem die Notwendigkeit für gesetzliche Anpassungen auf Bundesebene. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf den Transparenzverpflichtungen, die einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden sollten. Insbesondere die Sicherung sensibler Daten, wie die über die Infrastruktur des Berliner Stromnetzes, erfordert ihrer Meinung nach eine gründlichere Regulierung. Um solchen Herausforderungen zu begegnen, müsse das Berliner Informationsfreiheitsgesetz modifiziert werden, um die Veröffentlichung von sicherheitsrelevanten Informationen einzuschränken und so die Sicherheit der Infrastruktur zu gewährleisten.