Im ersten Münchner Cum-Ex-Prozess hat das Gericht ein Urteil gegen zwei Angeklagte verkündet und sie zu Haftstrafen von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Aufgrund von Verzögerungen innerhalb des Verfahrens gelten sechs Monate bereits als vollstreckt, erläuterte die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner. Die Verurteilten im Alter von 71 und 63 Jahren wurden für schuldig befunden, Steuerhinterziehung begangen zu haben, was den Staat um mehr als 343 Millionen Euro brachte. Eine derartige Bereicherung auf Kosten der Staatskasse sei ohnegleichen gewesen, hieß es im Urteil. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Das Strafmaß liegt zwischen den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die jeweils fünf Jahre und zehn Monate forderte, und den vierjährigen Haftvorstellungen der Verteidigung. Positiv berücksichtigte das Gericht unter anderem die Geständnisse und die Kooperationsbereitschaft der Angeklagten sowie deren bisherigen Mangel an Erfahrungswerten im Strafvollzug. Bereits am ersten Prozesstag hatten K. und U. unter Tränen ihre Taten gestanden und sich entschuldigt. Als Fondsmanager waren sie Teil eines komplexen Netzwerks, das in den Jahren 2009 und 2010 durch Cum-Ex-Methoden Steuererstattungen erschlich. Diese Methode umfasst das Verschieben von Aktien rund um den Dividendenstichtag mit und ohne Dividendenanspruch. Verteidiger argumentierten, dass zur damaligen Zeit ein Großteil der Beteiligten eher in Kategorien eines Katz-und-Maus-Spiels mit dem Gesetzgeber dachte. Dem Gericht reichte dies jedoch nicht aus, um die beiden als bloße Mitläufer zu sehen; ihre Beteiligung war signifikant. Dieses Verfahren ist nicht das einzige gegen Cum-Ex-Transaktionen; zahlreiche ähnliche Verfahren laufen oder stehen bevor. Der Bundesgerichtshof entschied 2021, dass Cum-Ex-Geschäfte Steuerhinterziehung darstellen. Die juristische Aufarbeitung wird voraussichtlich Jahre beanspruchen und auch in München sind weitere Verfahren zu erwarten.
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Münchner Urteil im Cum-Ex-Prozess: Haftstrafen für K. und U.