11. November, 2025

KI

Münchner Gericht verhandelt über urheberrechtliche Klage gegen OpenAI durch die GEMA

Das Landgericht München I beschäftigt sich derzeit mit einem bedeutenden Rechtsstreit, der weitreichende Konsequenzen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch Künstliche Intelligenz nach sich ziehen könnte. Der Fall betrifft die Verwertungsgesellschaft Gema, die rechtliche Schritte gegen den Anbieter der KI-Software ChatGPT, OpenAI, eingeleitet hat. Für den Dienstagvormittag ist eine richtungsweisende Entscheidung des Gerichts zur Frage der Verwendung von Songtexten durch KI-Systeme angekündigt. Während ein direktes Urteil möglich ist, könnte das Gericht den Fall alternativ an den Europäischen Gerichtshof verweisen, um eine Entscheidung auf europaweiter Ebene herbeizuführen.

Im Mittelpunkt dieser juristischen Auseinandersetzung steht die grundsätzliche Frage, ob und in welchem Umfang die Künstliche Intelligenz ChatGPT urheberrechtlich geschützte Liedtexte verwenden darf. Unter den umstrittenen Texten befinden sich populäre Werke wie "Atemlos" von Helene Fischer, "Männer" von Herbert Grönemeyer, "Über den Wolken" von Reinhard Mey und "In der Weihnachtsbäckerei" von Rolf Zuckowski. Gema erhebt den Vorwurf, dass diese Titel von ChatGPT nahezu unverändert bei Anfragen wiedergegeben wurden, was nach Ansicht der Verwertungsgesellschaft eine Verletzung der Urheberrechte der Künstler darstellt. OpenAI hingegen weist diese Vorwürfe entschlossen zurück und argumentiert, dass die Funktionsweise ihrer Technologie innerhalb der geltenden rechtlichen Bestimmungen liege.

Die Entscheidung in diesem Fall könnte als Präzedenzfall angesehen werden, der die zukünftigen Rahmenbedingungen für den Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material in der KI-Entwicklung maßgeblich beeinflussen wird. Sie könnte klare Leitlinien dafür schaffen, welche Rechte und Pflichten KI-Anbieter bei der Nutzung geschützter Inhalte haben. Der Ausgang dieses Verfahrens ist daher von zentraler Bedeutung, nicht nur für die Parteien des Rechtsstreits, sondern auch für die gesamte Branche der Künstlichen Intelligenz, da er das Verhältnis zwischen Technologie und geistigem Eigentum neu definieren könnte.