Alphabet-Tochter Google hat vor einem Bundesgericht in San Francisco einen juristischen Etappensieg errungen. Richter Richard Seeborg wies am 30. Januar 2026 den Antrag von Verbraucherschützern ab, das Unternehmen zur Zahlung von weiteren 2,36 Milliarden US-Dollar an Strafen zu verpflichten. Die Kläger wollten damit erreichen, dass Google vermeintlich unrechtmäßig erzielte Gewinne aus der Datenerhebung abführt.
Hintergrund des Rechtsstreits ist die heimliche Sammlung von App-Aktivitätsdaten. Millionen von Nutzern hatten eine spezifische Tracking-Funktion deaktiviert, Google sammelte die Daten laut einem Jury-Urteil vom September 2025 dennoch weiter. Damals wurden den Klägern bereits 425 Millionen Dollar Schadenersatz zugesprochen – ein Bruchteil der ursprünglich geforderten 31 Milliarden Dollar.
Richter sieht keine Grundlage für Gewinnabschöpfung
In seinem aktuellen Urteil folgte Richter Seeborg der Argumentation von Google. Die Kläger hatten gefordert, Google solle die Gewinne herausgeben, die durch das Tracking trotz deaktivierter Privatsphäre-Einstellungen erzielt wurden. Zudem sollte eine dauerhafte Unterlassungsverfügung bestimmte Werbedatentechniken stoppen.

Seeborg entschied jedoch, dass die Schätzung der Kläger über Googles Profite unzureichend begründet sei. Zudem fehle der Nachweis eines irreparablen künftigen Schadens, der eine dauerhafte gerichtliche Sperre der Datenpraktiken rechtfertigen würde. Google hatte zuvor gewarnt, dass ein solches Verbot Analyse-Dienste lahmlegen würde, auf die Millionen von App-Entwicklern angewiesen sind.
Teilsieg für die Kläger: Sammelklage bleibt bestehen
Trotz der Abweisung der Milliarden-Strafzahlung gab es für die Anwälte der Verbraucher einen Lichtblick. Richter Seeborg lehnte Googles Antrag ab, den Status der Sammelklage aufzuheben. Damit bleibt das Urteil vom September bestehen, das Google für das heimliche Tracking haftbar macht.
Die Dimensionen der Klage sind gewaltig: Betroffen sind rund 98 Millionen Nutzer und 174 Millionen Endgeräte. David Boies, einer der führenden Anwälte der Klägerseite, zeigte sich zufrieden darüber, dass das Gericht das ursprüngliche Jury-Urteil zur Haftung bestätigt hat. Google hingegen bestreitet weiterhin jegliches Fehlverhalten und hat bereits angekündigt, gegen das Urteil vom September in Berufung zu gehen.
Datenschutz-Praktiken bleiben unter Beschuss
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die intransparenten Datenpraktiken der Big-Tech-Konzerne. Die Kläger werfen Google vor, seine Datenschutzerklärungen auch nach dem Schuldspruch im September nicht angepasst zu haben.
Für Google bedeutet die Entscheidung eine erhebliche finanzielle Entlastung, da die geforderten Milliardenzahlungen vom Tisch sind. Dennoch bleibt der Reputationsschaden durch die festgestellte heimliche Datensammlung bestehen. Der Rechtsstreit wird nun in die nächste Instanz gehen, wo die grundsätzliche Haftung für das Tracking trotz Opt-out erneut verhandelt wird.


