21. Dezember, 2025

Unternehmen

Milliarden-Sieg für Musk: Gericht setzt Tesla-Vergütung wieder ein

Das Oberste Gericht von Delaware kippt ein viel beachtetes Urteil und stellt Elon Musks umstrittene Tesla-Vergütung wieder her. Der Fall hat weitreichende Folgen für Aktionärsrechte, Managergehälter und den Standort Delaware.

Milliarden-Sieg für Musk: Gericht setzt Tesla-Vergütung wieder ein
Das Oberste Gericht von Delaware kippt ein früheres Urteil und stellt Elon Musks Mega-Vergütung aus 2018 wieder her.

Die Entscheidung beendet vorerst einen Rechtsstreit, der weit über die Person Musk hinausreicht. Es geht um die Frage, wie weit Verwaltungsräte bei der Bezahlung von Gründern gehen dürfen, welche Rolle Aktionäre tatsächlich spielen und ob Delaware seinen Ruf als verlässlicher Rechtsstandort für Konzerne verteidigen kann.

Ein Vergütungspaket von historischer Dimension

Das Paket aus dem Jahr 2018 war schon bei seiner Einführung außergewöhnlich. Es sah für Musk Optionen zum Erwerb von rund 304 Millionen Tesla-Aktien vor, verteilt auf mehrere Tranchen. Voraussetzung war, dass Tesla ambitionierte Ziele bei Börsenwert, Umsatz und operativen Kennzahlen erreicht. Ein fixes Gehalt erhielt Musk nicht.

Was damals wie eine riskante Wette klang, entwickelte sich rasch zu einem beispiellosen Erfolg. Tesla übertraf die definierten Ziele deutlich, der Aktienkurs explodierte – und der Wert des Pakets stieg zeitweise auf rund 120 Milliarden Dollar. Kein Vorstandschef der Welt war je auch nur annähernd so vergütet worden.

Genau das machte den Fall juristisch brisant.

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Ein Richter nennt die Zahlung „unbegreiflich“

Vor zwei Jahren erklärte ein Gericht in Delaware das Vergütungspaket für nichtig. Die zuständige Richterin bezeichnete die Dimension der Bezahlung als „unfathomable“, also unbegreiflich. Sie folgte damit der Klage eines Kleinaktionärs, der argumentiert hatte, der Tesla-Verwaltungsrat sei bei den Verhandlungen befangen gewesen.

Konkret ging es um enge persönliche und wirtschaftliche Beziehungen zwischen Musk und mehreren Verwaltungsratsmitgliedern. Zudem, so das damalige Urteil, seien den Aktionären bei der Abstimmung nicht alle relevanten Informationen offengelegt worden. Die Zustimmung der Hauptversammlung könne daher nicht als ausreichend legitimierend gelten.

Das Urteil traf Musk ins Mark. Er reagierte öffentlich mit scharfer Kritik, sprach von einem Angriff auf unternehmerische Freiheit und stellte offen infrage, ob Delaware noch ein geeigneter Standort für innovative Konzerne sei.

Das Oberste Gericht korrigiert die Vorinstanz

Mit der neuen Entscheidung stellen sich die höchsten Richter des Bundesstaates nun deutlich gegen diese Sichtweise. Sie kommen zu dem Schluss, dass das Vergütungspaket rechtmäßig zustande gekommen sei und die Aktionäre ausreichend informiert gewesen seien. Ausschlaggebend war vor allem die erneute Zustimmung der Anteilseigner.

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Denn nachdem das ursprüngliche Paket gekippt worden war, ließ Tesla im November erneut über eine Vergütung für Musk abstimmen. Die Aktionäre votierten dabei mit großer Mehrheit für einen neuen, sogar noch umfangreicheren Plan. Für das Gericht war dies ein zentrales Signal: Die Eigentümer des Unternehmens wollten Musk diese Anreize ausdrücklich gewähren.

Damit rückt das Prinzip der Aktionärsautonomie wieder in den Vordergrund. Wenn Eigentümer – trotz aller bekannten Risiken und Dimensionen – zustimmen, soll der Staat sich zurückhalten, so die implizite Botschaft des Urteils.

Warum der Fall Delaware so wichtig ist

Der Rechtsstreit hat den Wirtschaftsstandort Delaware empfindlich getroffen. Der kleine Bundesstaat ist Heimat von Hunderttausenden Firmen, darunter ein Großteil der US-Großkonzerne. Sein Gesellschaftsrecht gilt als berechenbar, unternehmensfreundlich und schnell.

Das Urteil gegen Musk hatte jedoch Zweifel geweckt, ob Gerichte dort künftig stärker in Vergütungsfragen eingreifen könnten. Mehrere Unternehmenschefs und Investoren äußerten hinter vorgehaltener Hand Sorge, dass Delaware an Attraktivität verlieren könnte.

Tesla zog Konsequenzen. Der Konzern verlegte seinen Sitz inzwischen nach Texas. Dort gelten andere rechtliche Hürden: Für eine Aktionärsklage ist ein Mindestanteil von drei Prozent erforderlich – was im Fall Tesla aktuell einem Wert von rund 30 Milliarden Dollar entspricht. Kleinaktionäre hätten damit faktisch kaum noch eine Chance, vergleichbare Verfahren anzustrengen.

Ein neues Paket sprengt alle Maßstäbe

Parallel zum alten Vergütungsplan steht bereits der nächste Superlativ im Raum. Der im November beschlossene neue Plan für Musk könnte – sofern alle Ziele erreicht werden – ein Volumen von bis zu 878 Milliarden Dollar annehmen. Die Bedingungen knüpfen an Fortschritte bei selbstfahrenden Autos, einem Robotaxi-Geschäft und dem Absatz humanoider Roboter.

Für Kritiker ist das der Inbegriff einer Überhöhung des CEO-Kults. Für Befürworter hingegen ist es eine konsequente Fortschreibung eines Modells, das funktioniert: Musk wird nur dann bezahlt, wenn Tesla extrem erfolgreich ist – und Aktionäre profitieren proportional mit.

Was das Urteil für Anleger bedeutet

Kurzfristig bringt die Entscheidung Rechtssicherheit für Tesla und Musk. Langfristig dürfte sie Signalwirkung haben. Verwaltungsräte erhalten Rückenwind, sehr leistungsabhängige, aber extrem hohe Vergütungen zu beschließen – solange sie die Aktionäre einbinden.

Zugleich wird die Rolle von Kleinaktionären geschwächt. Der Fall zeigt, wie schwer es ist, selbst mit juristischen Mitteln gegen Entscheidungen vorzugehen, die von einer Mehrheit der Eigentümer getragen werden.

Für Delaware ist das Urteil ein Befreiungsschlag. Der Bundesstaat signalisiert der Wirtschaft: Ex-post-Korrekturen außergewöhnlicher Vergütungen bleiben die Ausnahme. Die Spielregeln gelten – auch dann, wenn die Summen politisch oder moralisch irritieren.

Am Ende steht ein paradoxes Ergebnis. Ein Vergütungspaket, das selbst Richter einst als unvorstellbar bezeichneten, ist nun wieder gültig. Nicht, weil es kleiner oder bescheidener geworden wäre – sondern weil Aktionäre genau das wollten.

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