17. Januar, 2026

Politik

Matthias Miersch rechtfertigt SPD-Vorhaben zur Erbschaftssteuer gegenüber Kritikpunkten

Matthias Miersch, Fraktionsvorsitzender der SPD im Bundestag, setzt sich entschieden mit den kritischen Stimmen von Seiten der Union und aus der Wirtschaft auseinander, die die jüngsten Erbschaftsteuerpläne der Sozialdemokraten infrage stellen. Miersch hebt hervor, dass gemäß dem Konzept der SPD 85 Prozent der deutschen Unternehmen von der Erbschaftsteuer ausgenommen wären. Zudem könnten Begünstigte die Zahlung der Steuerschuld über einen Zeitraum von zwanzig Jahren verteilen. Er appelliert an die Öffentlichkeit, die Debatte sachlich und ohne vorschnelle Vorurteile zu führen.

Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, ererbtes Vermögen stärker zu besteuern, insbesondere bei vermögenden Erben. Hierfür sieht die SPD ein neues Freibetragsmodell vor, das vorsieht, dass Vermögenswerte bis zu einem Wert von fünf Millionen Euro steuerfrei übertragen werden können, bevor die Erbschaftsteuer wirksam wird. Die Möglichkeit der Steuerstundung über zwei Jahrzehnte soll den Erben entgegenkommen, obwohl die Abschaffung bestehender Steuervergünstigungen für rege Diskussionen und Widerstand sorgt.

Auf der Gegenseite formuliert Jens Spahn, der Fraktionsvorsitzende der Union, trotz gewisser Anpassungen hinsichtlich bekannter Schlupflöcher zwei wesentliche Kritikpunkte: Zum einen hält er den Zeitpunkt der Reform nicht für geeignet, zum anderen sieht er die Gefahr, dass das Betriebsvermögen durch die neuen Regelungen nicht ohne Verluste erhalten werden kann. Kritisiert wird auch, dass die SPD ihr Konzept vor einem bindenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts präsentiert habe, was als Voreiligkeit gedeutet wird.

Der Vorschlag von Markus Söder, Vorsitzender der CSU, die Erbschaftsteuer auf regionale Ebene zu verlagern, wird von Miersch vehement abgelehnt. Miersch warnt vor einer Aufspaltung der deutschen Steuerpolitik, die zu Spannungen zwischen den Bundesländern führen könnte, und argumentiert, dass regionale Unterschiede im Erbverhalten eine länderübergreifende Lösung erforderlich machen. Bayerns Vorstoß interpretiert er als einen unsolidarischen Akt und betont die Bedeutung eines einheitlichen und koordinierten Vorgehens für die gesamte Bundesrepublik.