08. September, 2026

Marktbeherrschungsvermutung

Die Marktbeherrschungsvermutung ist ein zentraler Begriff im deutschen Kartellrecht und bezieht sich auf die Annahme, dass ein Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung innehat. Gemäß § 18 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) besteht eine Marktbeherrschung, wenn ein Unternehmen über eine marktbeherrschende Stellung verfügt und dadurch in der Lage ist, den Wettbewerb erheblich zu beeinflussen.

Die Marktbeherrschungsvermutung ist ein Mittel, um den Kartellbehörden die Feststellung einer möglichen Marktbeherrschung zu erleichtern. Sie besagt, dass bestimmte Marktanteilsgrenzen, wie beispielsweise ein Anteil von mehr als 40% am relevanten Markt, automatisch eine Vermutung für eine marktbeherrschende Stellung begründen. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden, wenn das betreffende Unternehmen nachweist, dass es keinerlei Ausübung einer marktbeherrschenden Stellung tatsächlich erreicht.

Die Anwendung der Marktbeherrschungsvermutung dient dazu, den Wettbewerb in Märkten zu schützen und Monopolstellungen zu verhindern. Unternehmen, die eine marktbeherrschende Stellung innehaben, müssen bestimmte Verhaltensregeln beachten, um den Wettbewerb zu fördern. Sie dürfen beispielsweise den Zugang für Wettbewerber nicht behindern, unangemessen hohe Preise verlangen oder selektive Vertragsbedingungen auferlegen.

Im Falle einer festgestellten Marktbeherrschung können die Kartellbehörden Maßnahmen ergreifen, um den Wettbewerb wiederherzustellen. Dies kann beispielsweise die Verpflichtung zur Preisregulierung, die Entflechtung von Unternehmensteilen oder die Verhängung von Geldbußen umfassen. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz von Verbrauchern und der Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs in den betroffenen Märkten.

Die Marktbeherrschungsvermutung ist ein wichtiges Instrument im deutschen Kartellrecht, um den Wettbewerb zu fördern und monopolistische Strukturen zu verhindern. Unternehmen sollten sich ihrer marktbeherrschenden Stellung bewusst sein und sicherstellen, dass sie die geltenden Wettbewerbsregeln einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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