15. September, 2026

MaRisk

MaRisk steht für "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" und ist ein Regelwerk, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für deutsche Kreditinstitute entwickelt wurde. Es enthält umfassende Vorgaben und Empfehlungen zur Einrichtung eines effektiven Risikomanagementsystems in Banken. Das Ziel von MaRisk besteht darin, die Stabilität des deutschen Finanzsystems zu sichern und den Schutz der Einleger und Anleger zu gewährleisten.

Das Regelwerk gliedert sich in drei Säulen: Risikotragfähigkeit, Risikomanagement und aufsichtliche Überprüfung. Unter Risikotragfähigkeit versteht man die Fähigkeit einer Bank, Verluste zu tragen und weiterhin ihre Geschäfte fortzuführen. Das Risikomanagement dient dazu, Risiken zu erkennen, zu steuern und zu überwachen. Die aufsichtliche Überprüfung stellt sicher, dass die Banken die Anforderungen von MaRisk erfüllen und ein angemessenes Risikomanagement betreiben.

MaRisk legt fest, dass jedes Kreditinstitut ein eigenes, auf seine spezifischen Bedürfnisse zugeschnittenes Risikomanagementkonzept erstellen und dieses regelmäßig überprüfen und aktualisieren muss. Dazu gehört unter anderem die Erstellung von Risikoprofilen, die Identifizierung und Bewertung von Risiken sowie die Festlegung angemessener Risikotoleranzgrenzen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt von MaRisk ist die Einrichtung eines internen Kontrollsystems. Dieses umfasst unter anderem die Aufteilung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, die Einrichtung unabhängiger Kontrollfunktionen und die Durchführung regelmäßiger Überprüfungen der Geschäftsprozesse.

Die Einhaltung der MaRisk-Regelungen wird von der BaFin kontrolliert. Bei Nichteinhaltung können Sanktionen wie Geldbußen oder die Verschärfung von aufsichtsrechtlichen Anforderungen verhängt werden.

Insgesamt leistet MaRisk einen wichtigen Beitrag zur Stabilität des deutschen Finanzsystems und trägt dazu bei, dass Banken ihre Risiken angemessen erkennen, steuern und überwachen können. Durch die Umsetzung der Mindestanforderungen stellen die Banken sicher, dass sie über eine ausreichende Risikotragfähigkeit verfügen und die Interessen ihrer Kunden schützen.