Marine Le Pen, die markante Führungsfigur des Rassemblement National, hat jüngst einen signifikanten Rückschlag erlitten. Der französische Staatsrat hat ihren Antrag, die Unwählbarkeit, die aufgrund der Veruntreuung von EU-Geldern gegen sie verhängt worden war, aufzuheben, endgültig abgelehnt. Die Juristen des Staatsrates hoben hervor, dass für eine Aufhebung dieser Regelung eine gesetzliche Änderung erforderlich wäre. Infolgedessen bleibt die einstweilige Verfügung, die Le Pen für die Dauer von fünf Jahren von der Teilnahme an politischen Wahlen ausschließt, weiterhin gültig.
Diese Sperre tritt sofort in Kraft und wird begleitet von einer Haftstrafe, die jedoch teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurde. Marine Le Pen hat bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt, wobei das Berufungsgericht voraussichtlich im kommenden Sommer eine Entscheidung treffen wird. Die verhängte Sanktion bedeutet, dass Le Pen an möglichen vorgezogenen Parlaments- oder Präsidentschaftswahlen nicht teilnehmen kann.
Im regulären Ablauf würde die nächste Präsidentschaftswahl im Jahr 2027 stattfinden, bei der Le Pen ursprünglich beabsichtigte, erneut zu kandidieren. Allerdings könnte die gegenwärtige politische Instabilität in Frankreich, verstärkt durch die Forderungen aus Teilen der Opposition nach dem Rücktritt von Präsident Emmanuel Macron, eine Vorverlegung der Wahlen erforderlich machen. Unter solchen Umständen wäre Le Pen allerdings von einer Kandidatur ausgeschlossen.
Diese Entwicklungen werfen zusätzliche Komplikationen für die politische Zukunft von Marine Le Pen auf. Ihre Bewegung, die in den vergangenen Jahren an Popularität gewonnen hat, muss sich nun einer unsicheren Zukunft ohne ihre führende Präsidentschaftskandidatin stellen. Die Entscheidung des Staatsrates verdeutlicht die rechtlichen Herausforderungen, die mit finanziellen Unregelmäßigkeiten einhergehen, und hebt die anhaltenden Spannungen innerhalb des politischen Systems Frankreichs hervor.