10. September, 2025

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Luxemburg fordert formale Überarbeitung der EU-Kommission bei Aufsichtsgebühren für Facebook, Instagram und TikTok

In einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Gericht der Europäischen Union die Europäische Kommission aufgefordert, die rechtliche Grundlage ihrer Aufsichtsgebühren für digitale Plattformen wie Facebook, Instagram und TikTok zu überarbeiten. Die Rechtsprechung aus Luxemburg erkennt die Verpflichtung der Plattformen zur Zahlung der Gebühren grundsätzlich an, weist jedoch auf die Notwendigkeit hin, die rechtlichen Grundlagen des Verfahrens anzupassen. Derzeitig bleiben die bestehenden Gebührenregelungen vorläufig gültig, aber es besteht die Möglichkeit, gegen dieses Urteil beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Berufung einzulegen.

Die Jahresgebühr, die im Rahmen des Digital Services Act (DSA) von der EU-Kommission eingefordert wird, dient dazu, die Aufwendungen für die Überwachung und Durchsetzung der Vorgaben zur Entfernung illegaler Inhalte auf diesen Plattformen zu decken. Die Berechnung der Gebühren basiert dabei wesentlich auf der Anzahl der aktiven Nutzer, wobei diese Daten von Drittanbietern bereitgestellt werden. Meta, die Muttergesellschaft von Facebook und Instagram, sowie TikTok hatten gegen diese Gebührenregelung Einspruch erhoben.

Nach dem Urteil des EU-Gerichts beruhte die bisherige Gebührenberechnung auf Beschlüssen, anstatt auf gesetzlich geforderten Rechtsakten. Diese methodische Kritik zwingt die EU-Kommission nun, innerhalb eines Jahres die formalen Korrekturen vorzunehmen. Dennoch bestätigten die Richter die grundsätzlich nachvollziehbare Berechnungsmethodik der EU-Kommission und stellten fest, dass kein fundamentaler Berechnungsfehler vorliegt.

So haben Meta und TikTok positiv auf die Entscheidung reagiert. Ihre Zustimmung gilt vor allem der gerichtlichen Anmerkung zur Notwendigkeit der Überarbeitung der "unfairen Methodik" zur Gebührenbemessung nach dem DSA, die aus ihrer Sicht eine gerechtere und transparentere Regelung erfordert. Plattformen drängen darauf, dass die EU-Kommission bei der Überarbeitung der Gebührenstruktur eine Methode entwickelt, die mehr Klarheit bietet und die tatsächliche Nutzung und Belastung des EU-Marktes realistischer abbildet.