Für künftige Lebensversicherungsabschlüsse könnten stabile Garantiezinsen winken, da die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) empfiehlt, den Höchstrechnungszins auch im Jahr 2026 bei einem Prozent zu belassen. Diese Empfehlung beruht auf der Annahme, dass eine Rückkehr zur Nullzinsphase unwahrscheinlich ist, wodurch die Erträge der Versicherer sowie die den Kunden angebotenen Zinsen zuletzt erheblich gesunken waren. Maximilian Happacher, Vorstandschef der DAV, betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass laut den Modellen der Vereinigung der derzeitige Höchstrechnungszins von einem Prozent mittelfristig stabil gehalten werden könne. Der DAV empfiehlt daher dem Bundesfinanzministerium, den aktuellen Stand beizubehalten.
Aktuare, die als hochqualifizierte Versicherungsmathematiker gelten, spielen eine Schlüsselrolle bei der Festsetzung des sogenannten Höchstrechnungszinses, auch bekannt als Garantiezins. Dieser wird letztendlich durch das Bundesfinanzministerium festgelegt, jedoch basierend auf den Empfehlungen der Deutschen Aktuarvereinigung und der Finanzaufsicht Bafin. Durch dieses Verfahren wird verhindert, dass Versicherer im Wettbewerb um Kunden überzogene Zinsversprechen machen.
In Deutschland bleiben Lebensversicherungen mit rund 81,4 Millionen Policen im Jahr 2023 eine der populärsten Anlageformen zur privaten Altersvorsorge. Interessant ist, dass in naher Zukunft eine Erhöhung des Höchstrechnungszinses bevorsteht: Laut Happacher wird es im Jahr 2025 die erste Anhebung seit 1994 geben, als der Zinssatz von 3,5 auf 4 Prozent stieg. Seit dem Jahr 2000 war jedoch ein stetiger Rückgang zu verzeichnen. Der seit 2022 beobachtete Zinsanstieg verspricht wieder positivere Aussichten für Lebensversicherungskunden, da sowohl der Garantiezins als auch die Überschussbeteiligung in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben. Dies resultiert aus der starken Ertragssituation der Lebensversicherer, die diese Entwicklung an ihre Kunden weitergeben.