Die bevorstehende Anpassung der Zusatzbeiträge von zwei bedeutenden Krankenkassen hat innerhalb der Branche und bei den Versicherten für Aufsehen gesorgt. Die Techniker Krankenkasse (TK), als die größte gesetzliche Krankenversicherung Deutschlands bekannt, hat beschlossen, den Zusatzbeitragssatz ab dem 1. Januar 2026 von aktuell 2,45 Prozent auf 2,69 Prozent anzuheben. Trotz dieser Erhöhung verweist die TK darauf, dass ihr neuer Satz weiterhin "deutlich unter dem Marktschnitt" liegt. Parallel dazu hat die DAK-Gesundheit, die drittgrößte Krankenkasse mit einer Mitgliederzahl von 5,4 Millionen, angekündigt, ihren Beitrag von 2,8 Prozent auf 3,2 Prozent zu erhöhen. Andreas Storm, der Vorstandsvorsitzende der DAK, betonte, dass die DAK somit im "mittleren Beitragsspektrum" verbleiben wird.
In einer kritischen Stellungnahme äußerte sich Storm gegenüber dem unlängst verabschiedeten Sparpaket der Bundesregierung. Er erklärte, dass diese Maßnahmen aus seiner Sicht nicht ausreichend seien, um stabile Beitragssätze aufrechtzuerhalten. Laut Storm haben die kürzlich bekannt gegebenen Haushaltsbeschlüsse der Krankenkassen zur Folge, dass der Zusatzbeitrag für mehr als 39 Millionen Versicherte, was etwa 52 Prozent aller Versicherten entspricht, im kommenden Jahr erhöht wird. Demnach könnte sich mehr als die Hälfte der Versicherten mit gestiegenen Beitragskosten konfrontiert sehen.
Das Sparpaket, das am vergangenen Freitag sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat verabschiedet wurde, hat zum Ziel, die Ausgaben, insbesondere in den Kliniken, zu reduzieren und dadurch künftige Erhöhungen der Zusatzbeiträge zu vermeiden. Das Gesundheitsministerium unter der Leitung von Ministerin Nina Warken (CDU) hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag, der als Orientierungshilfe für Entscheidungsträger in den Krankenkassen dient, bei 2,9 Prozent belassen. Trotz dieser Regierungsmaßnahmen warnen Experten und Vertreter der Krankenkassen bereits seit geraumer Zeit davor, dass eine weitere Erhöhung der Beiträge zukünftig unumgänglich sein könnte. Der gesamte Krankenkassenbeitrag, bestehend aus dem allgemeinen Beitragssatz von einheitlich 14,6 Prozent des Bruttolohns und dem spezifischen Zusatzbeitrag, wird sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern gleichermaßen getragen.