Der Pauschalbetrag als Zankapfel
Für Bürgergeld-Bezieher überweist der Staat den Krankenkassen derzeit monatlich 133,17 Euro pro Person. Dieser Pauschalbetrag wird regelmäßig angepasst, deckt nach Berechnungen der Kassen aber nur einen Bruchteil der tatsächlichen Behandlungskosten.
Ein Gutachten hatte bereits 2022 gezeigt, dass die Pauschale fast dreimal so hoch liegen müsste, um die reale Belastung aufzufangen.

Milliardenlücke im System
Summiert ergibt sich daraus ein Finanzierungsloch von rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Geld, das die gesetzlichen Krankenkassen bislang aus ihren laufenden Mitteln kompensieren müssen – und damit zulasten der Beitragszahler.
„Die Politik verschleiert die wahren Kosten des Bürgergelds“, kritisieren Kassenvertreter seit Langem.
Klage gegen die Bundesrepublik
Am Donnerstag fasste der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes den Beschluss, juristische Schritte einzuleiten. Die Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
Dieses verwaltet den Gesundheitsfonds, über den sämtliche Gelder für die gesetzliche Krankenversicherung verteilt werden. Zuständig für das Verfahren ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Signalwirkung für das Sozialwesen
Die Klage könnte weitreichende Folgen haben: Sollte das Gericht den Kassen Recht geben, müsste der Bund seine Zuschüsse deutlich erhöhen – was wiederum den Bundeshaushalt belastet.
Für die Krankenkassen geht es um Planbarkeit und Entlastung, für die Politik um die Glaubwürdigkeit des Bürgergeld-Modells. Schon jetzt zeigt sich: Das Sozialstaatsversprechen der Regierung stößt an harte finanzielle Grenzen.
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