20. September, 2026

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist ein deutsches Gesetz, das die Förderung der gleichzeitigen Erzeugung von elektrischer Energie und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen regelt. Es wurde 2002 eingeführt und ist seitdem eine bedeutende gesetzliche Grundlage für die Energieeffizienz und den Klimaschutz in Deutschland.

Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist ein Prozess, bei dem sowohl Strom als auch Wärme aus einer primären Energiequelle produziert werden. Im Gegensatz zur herkömmlichen Stromerzeugung in fossil befeuerten Kraftwerken, bei der die bei der Erzeugung von Strom anfallende Wärme meist ungenutzt bleibt, nutzt die KWK die entstehende Wärme zur Beheizung von Gebäuden oder zur industriellen Prozesswärme. Dadurch können erhebliche Mengen an Primärenergie eingespart und der CO2-Ausstoß reduziert werden.

Das KWKG fördert die KWK-Anlagenbetreiber durch verschiedene Mechanismen. Zum einen gibt es eine Einspeisevergütung für den erzeugten Strom aus KWK-Anlagen, um die Rentabilität solcher Anlagen sicherzustellen. Diese Vergütung wird für einen festgelegten Zeitraum gewährt und ist abhängig von der Leistung der Anlage sowie dem eingesparten Primärenergieeinsatz.

Darüber hinaus bietet das Gesetz auch den sogenannten KWK-Bonus, der zusätzlich zur Einspeisevergütung gewährt wird. Dieser Bonus wird für den selbst verbrauchten Strom aus KWK-Anlagen gezahlt und soll Anreize für den Eigenverbrauch von KWK-Strom schaffen.

Das KWKG hat im Laufe der Jahre mehrere Novellierungen erfahren, um die Förderung von KWK-Anlagen kontinuierlich anzupassen und zu verbessern. Die jüngste Novelle trat am 1. Januar 2021 in Kraft und enthält zusätzliche Anreize und Vergütungssysteme für die Modernisierung und den Ausbau von KWK-Anlagen.

Insgesamt hat das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz einen maßgeblichen Einfluss auf die Energiewirtschaft und den Klimaschutz in Deutschland. Es fördert die effiziente Nutzung von Energie und den Ausbau von KWK-Anlagen, um den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern.