21. September, 2026

Konzern-Klausel

Konzern-Klausel:

Die Konzern-Klausel ist eine Bestimmung im deutschen Aktienrecht, die den Schutz von Minderheitsaktionären in einem Konzern gewährleistet. Diese Klausel ist insbesondere von Bedeutung, wenn Unternehmen einander beherrschen oder wirtschaftlich abhängig sind. Sie stellt sicher, dass die Interessen der Minderheitsaktionäre nicht unrechtmäßig beeinträchtigt werden.

Gemäß der Konzern-Klausel sind die Mehrheitsaktionäre verpflichtet, angemessene Ausgleichszahlungen an die Minderheitsaktionäre zu leisten, wenn sie Vermögensvorteile auf Kosten der Gesellschaft oder anderer Aktionäre erlangen. Dies soll sicherstellen, dass den Minderheitsaktionären keine ungerechtfertigten Nachteile entstehen.

Die Konzern-Klausel findet vor allem Anwendung, wenn es zu beherrschenden Verträgen zwischen Unternehmen innerhalb des Konzerns kommt. Ein beherrschender Vertrag besteht, wenn ein Unternehmen eine beherrschende Stellung über ein anderes Unternehmen einnimmt und dadurch dessen Geschäftsführung kontrolliert oder beeinflusst.

Gemäß dem Aktiengesetz haben die Minderheitsaktionäre das Recht, eine angemessene Ausgleichszahlung zu fordern, falls die beherrschende Stellung des anderen Unternehmens dazu führt, dass Vermögensvorteile auf Kosten der Minderheitsaktionäre erlangt werden. Diese Ausgleichszahlung kann entweder in Form von Geldzahlungen oder in Form von Anteilen an dem beherrschenden Unternehmen erfolgen.

Die Konzern-Klausel gilt als wichtiger Schutzmechanismus für Minderheitsaktionäre, da sie sicherstellt, dass ihre Interessen sowohl beim Abschluss als auch bei der Durchführung beherrschender Verträge angemessen berücksichtigt werden.

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