Der renommierte Hersteller von Freizeitfahrzeugen, Knaus Tabbert, sieht sich derzeit mit einer bedeutenden rechtlichen Herausforderung konfrontiert. Im Zentrum dieser steht die Problematik unkorrekter Gewichtsangaben bei einigen seiner populären Campingfahrzeugmodelle. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Unternehmen mit einer Geldstrafe in Höhe von 6,4 Millionen Euro belegt. Diese Strafe wurde nach einer Pflichtmitteilung an die Börse von Knaus Tabbert akzeptiert und ist nun rechtskräftig.
Die Ursache für die Sanktion liegt in der Überschreitung des gesetzlich zulässigen Gesamtgewichts bei bestimmten Fahrzeugmodellen, die in die Gewichtsklasse von maximal 3,5 Tonnen fallen. Diese Abweichungen wurden erstmals 2018 ans Licht gebracht, woraufhin umfassende Ermittlungen eingeleitet wurden. Von Beginn an hat Knaus Tabbert eine transparente Zusammenarbeit mit den Behörden angestrebt und eine vollständige Kooperation zugesichert. Diese offene Haltung wurde bei der Festsetzung der Geldstrafe berücksichtigt.
Finanziell hat sich Knaus Tabbert auf diese unerfreuliche Entwicklung vorbereitet. Das Unternehmen hat vorausschauend Rückstellungen für die Geldbuße gebildet, um die wirtschaftlichen Auswirkungen in Grenzen zu halten. Aus diesem Grund erwartet Knaus Tabbert keine signifikanten Beeinträchtigungen seiner zukünftigen finanziellen Leistungsfähigkeit. Insbesondere die Gewinn- und Verlustrechnungen für das Jahr 2025 sollen unbeeinträchtigt bleiben. Die vollständige Bezahlung der Geldstrafe ist für das erste Quartal des Jahres 2026 vorgesehen.