Eine juristische Auseinandersetzung um die Gestaltung von Zigarettenautomaten endet vorläufig mit einem Dämpfer für den Nichtraucherverein Pro Rauchfrei. Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht sah sich die Organisation gezwungen, ihren Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Firma Tobaccoland zurückzuziehen. Das Gericht, geführt von Vorsitzendem Richter Erfried Schüttpelz, signalisierte, dass die Dringlichkeit für eine solche sofortige Maßnahme nicht ersichtlich sei – der inkriminierte Zigarettenautomat ist immerhin seit vier Jahren im Einsatz.
Die Verhandlung brachte zudem zutage, dass der Verein, dessen Ziel es war, die Präsenz von Warnhinweisen auf den rund 80.000 Zigarettenautomaten des Betreibers zu verstärken, wirtschaftlich womöglich überfordert wäre. Die anvisierte Umgestaltung könnte mit Kosten von 600.000 Euro verbunden sein – eine enorme Summe angesichts der bescheidenen Jahresbudgets von Pro Rauchfrei, die zwischen 10.000 und 20.000 Euro liegen. Das nicht unbegründete Risiko einer Schadenersatzforderung seitens Tobaccoland im Falle einer Aufhebung der einstweiligen Verfügung durch ein anschließendes Hauptsacheverfahren motivierte auch die kritische Betrachtung seitens des Gerichts.
Die Enttäuschung über die aktuellen juristischen Hürden kann Stephan Weinberger, Vorstand von Pro Rauchfrei, nicht verbergen. Er sieht jedoch das bevorstehende Hauptsacheverfahren, das man in den nächsten Monaten anstreben möchte, als Chance, sich letztlich durchzusetzen – wobei ein Urteil frühestens für 2025 erwartet wird. Die rechtliche Debatte darum, wie auffällig die gesundheitlichen Warnungen auf Zigarettenautomaten sein müssen, währt schon seit Jahren und fand zuletzt im Oktober 2023 Unterstützung durch den Bundesgerichtshof, der sich zugunsten der Nichtraucher positionierte.