Die Kosten für die Kindertagesbetreuung in Deutschland präsentieren sich als ein Mosaik sehr unterschiedlicher Ausgaben, die von Eltern zu tragen sind. Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hat eine umfassende Analyse zu den Kita-Gebühren vorgelegt, welche die großen Diskrepanzen aufzeigt. Während manche Städte den kommunalen Kita-Besuch völlig kostenfrei gestalten, können in anderen Orten Eltern mit hohem Einkommen für die Betreuung ihrer Kinder über tausend Euro monatlich zahlen.
Die Gebühren sind nicht allein von der Postleitzahl abhängig. Auch das Alter der Kinder, der Betreuungsumfang und das Jahreseinkommen der Eltern spielen eine signifikante Rolle. Allerdings berechnet jedes Bundesland das Einkommen auf seine Weise, was die Vergleichbarkeit der Daten schmälert. Hinzu kommt, dass bei den Kosten noch Zusatzgebühren, wie für Verpflegung, anfallen können, die in der IW-Auswertung nicht eingeflossen sind.
Besonders hervorgehoben wird die Kostenintensität für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Beispielhaft zeigt die Studie, wie in Göttingen für Ganztagesbetreuung 291 Euro, in Reutlingen 387 Euro und in Mülheim an der Ruhr gar 1009 Euro monatlich zu Buche schlagen, gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern.
Es gibt jedoch auch Lichtblicke: Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und ab 2027 das Saarland heben sich positiv hervor, indem sie staatliche oder staatlich geförderte Kindertagesbetreuungen kostenlos anbieten – hier fallen lediglich Gebühren für Zusatzleistungen an.
Die Studie erwähnt auch die länderspezifischen Regelungen für Geschwisterkinder und ergänzt, dass in einigen Bundesländern die kommunalen Gebührenordnungen nicht zwingend für freie Träger gelten, welche jedoch einen bedeutenden Anteil an der Kinderbetreuung haben.
Zudem deckt das aktuelle Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren nicht die Bedürfnisse vieler Eltern. Der Rechtsanspruch auf Betreuung besteht zwar, doch steht einem wachsenden Bedarf ein limitiertes Angebot gegenüber.
Der Artikel schließt mit einem Überblick über die gesetzlich verankerte Bereitstellung von Kitaplätzen für Kinder ab dem dritten Lebensjahr sowie einem Anspruch auf Betreuung für Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr, sei es in einer Einrichtung oder im Rahmen der Kindertagespflege.