12. Februar, 2026

Märkte

Kaffeekrieg in Düsseldorf: Tchibo scheitert erneut am Barissimo-Dumping

Tchibo hat den Berufungsprozess gegen Aldi Süd krachend verloren. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Klage gegen die aggressive Billig-Strategie des Discounters ab.

Kaffeekrieg in Düsseldorf: Tchibo scheitert erneut am Barissimo-Dumping
Kaffeekrieg im Supermarkt: Während Tchibo die Preise erhöht, verramscht Aldi seine Eigenmarke. Warum der Markenhersteller mit seiner Klage am Einstandspreis scheiterte.

In der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt wurde am Dienstag ein Urteil gesprochen, das die Machtverhältnisse im deutschen Einzelhandel neu definiert. Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf wies die Berufung von Tchibo gegen ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts zurück (Az. VI-6 U 1/25). Damit scheiterte der Hamburger Traditionsröster erneut mit dem Versuch, Aldi Süd den Verkauf von Kaffee unter den Herstellungskosten gerichtlich untersagen zu lassen.

Tchibo wirft dem Discounter vor, seine Eigenmarke „Barissimo“ seit Ende 2023 systematisch zu „Verlustpreisen“ zu verramschen – teilweise mit einem Minus von zwei Euro pro Kilogramm oder mehr. Die Richter teilten diese wettbewerbsrechtlichen Bedenken jedoch nicht. Sie stuften das Vorgehen von Aldi Süd als kaufmännisch vertretbare Mischkalkulation ein, die den Wettbewerb nicht nachhaltig beeinträchtige.

Juristischer Fallstrick: Herstellungskosten vs. Einstandspreise

Der Kern der Niederlage liegt in einer feinen, aber entscheidenden rechtlichen Nuance. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verbietet zwar den Verkauf unter dem Einstandspreis (Einkaufspreis plus Nebenkosten), doch Aldi Süd produziert den Kaffee über seine Tochtergesellschaft „New Coffee“ selbst.

Das Gericht bestätigte die Auffassung der Vorinstanz, dass das Verbot nicht einfach auf Herstellungskosten ausgeweitet werden kann. Da Aldi Süd der Produzent ist, existiert kein klassischer Einkaufspreis zwischen zwei unabhängigen Unternehmen. Branchenexperten wie Jens-Uwe Franck sehen darin eine „juristisch saubere Begründung“, die jedoch Markenhersteller wie Tchibo, die auf externe Rohstoffmärkte angewiesen sind, massiv benachteiligt.

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Rohkaffee-Schock: Warum Tchibo die Preise erhöhen muss

Der Kaffeestreit eskaliert zu einem Zeitpunkt, an dem die Branche unter extremem Kostendruck steht. Infolge katastrophaler Ernten, insbesondere in Brasilien und Vietnam, sind die Rohkaffeepreise explodiert. Im Dezember 2025 lag der Durchschnittspreis für ein US-Pfund Rohkaffee bei rund drei US-Dollar – ein Anstieg von über 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Während Aldi Süd seine Preise durch die interne Produktion künstlich niedrig halten kann, sah sich Tchibo bereits im Februar 2025 zu Preiserhöhungen gezwungen. In der kommenden Woche steht nun die nächste Erhöhung um bis zu einen Euro pro Kilogramm an. Für Verbraucher ist Kaffee damit so teuer wie nie zuvor: Die Preise für Bohnenkaffee lagen im Dezember 2025 um 55 Prozent über dem Niveau von 2020.

Machtkampf im Regal: Eigenmarken verdrängen Traditionsmarken

Der Prozess illustriert den radikalen Wandel im Lebensmittelhandel. Discounter nutzen „Eckpreisartikel“ wie Kaffee oder Butter als Zugpferde, um Kunden mit Kampfpreisen in die Läden zu locken. Dass sie dabei Verluste bei einzelnen Produkten in Kauf nehmen, gehört zur erlaubten Mischkalkulation.

Tchibo-Sprecher Arnd Liedtke kritisierte nach dem Urteil: „Das Gericht hat die Chance verpasst, einer strukturellen Fehlentwicklung Einhalt zu gebieten.“

Für Markenhersteller wird die Luft dünner, wenn Handelsriesen nicht nur die Regale kontrollieren, sondern auch selbst zu Produzenten werden. Die „Southern Wall“ des Billigkaffees scheint vorerst unüberwindbar.

Endstation Bundesgerichtshof?

Ob der Rechtsstreit damit beendet ist, steht noch nicht fest. Tchibo hat die Möglichkeit, Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen. Das Unternehmen kündigte an, die schriftliche Urteilsbegründung genau zu prüfen. Sollte der Fall vor das höchste deutsche Zivilgericht gehen, stünde eine Grundsatzentscheidung darüber an, ob im Zeitalter der vertikalen Integration das Wettbewerbsrecht zum Schutz der Markenhersteller reformiert werden muss.

Für die 163 Liter Kaffee, die jeder Deutsche im Schnitt pro Jahr trinkt, bleibt die Preisprognose vorerst düster – es sei denn, man greift zur Barissimo-Packung beim Discounter.

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