Drei Demonstranten im Iran sehen sich der drohenden Todesstrafe gegenüber, nachdem sie im Zuge der Aufruhen Anfang Januar mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert wurden. Die Justiz-nahe Nachrichtenagentur Misan berichtet, dass den Beschuldigten vorgeworfen wird, Molotowcocktails auf eine Moschee in einem Vorort von Teheran geworfen zu haben. Diese Anschuldigungen führten zu einem schweren Vorwurf der Brandstiftung mit tödlichen Folgen, bei dem den Berichten zufolge zwei junge Männer ihr Leben verloren haben.
Die Anklage gegen die drei Männer umfasst neben Brandstiftung und Mordbeteiligung auch den Vorwurf der Gefährdung der "inneren Sicherheit", was dem Verfahren eine besonders brisante Dimension verleiht. Die Staatsanwaltschaft sieht in diesen Handlungen einen gravierenden Angriff auf die Ordnung des Landes und fordert entsprechend strenge Maßnahmen. Insbesondere im Hinblick auf die getöteten Sicherheitskräfte und Polizeibeamten haben die Behörden angekündigt, eine demonstrative Härte gegenüber den vermeintlichen Unruhestiftern an den Tag zu legen.
Der Prozess wird zusätzlich durch das Auftreten der Familien der Opfer als Nebenkläger emotional aufgeladen. Diese Familien drängen, im Einklang mit islamischem Recht, auf die Verhängung der Vergeltungsstrafe in ihrer schärfsten Form. Innerhalb der iranischen Justiz betont der Justizchef die Ernsthaftigkeit der gegen die "Randalierer" erhobenen Vorwürfe. Dies spiegelt eine klare Botschaft der Justiz wider: Besonders schwerwiegende Fälle sollen mit Priorität behandelt und abschreckende Urteile gefällt werden, um künftige Unruhen zu verhindern.
Mitte Januar unterstrich der Chef der iranischen Justiz die Notwendigkeit, hart gegen die als besonders gefährlich eingestuften Angeklagten vorzugehen. Diese Ankündigungen zeigen den festen Willen der Justizbehörden, den Status quo aufrechtzuerhalten und zugleich eine klare Warnung an alle potenziellen Demonstranten und Abweichler zu senden, dass das iranische Rechtssystem bereit ist, schwerwiegende Straftaten mit der vollen Härte des Gesetzes zu ahnden.