11. Dezember, 2025

Wirtschaft

Intel akzeptiert erneut Geldstrafe – EU-Kommission fordert fairen Wettbewerb

Der amerikanische Technologiekonzern Intel steht erneut im Zentrum eines rechtlichen Konflikts mit der Europäischen Union, nachdem das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg eine Geldstrafe gegen das Unternehmen bestätigt, jedoch deren Höhe auf etwa 237 Millionen Euro reduziert hat. Ursprünglich war eine erheblich höhere Strafe in Höhe von rund 376 Millionen Euro verhängt worden. Intel hat nun die Möglichkeit, beim Europäischen Gerichtshof in Berufung zu gehen und seine Rechtsmittel auszuschöpfen.

Hintergrund dieser gerichtlichen Auseinandersetzung sind Vorwürfe der Europäischen Kommission, Intel habe in der Zeitspanne von 2002 bis 2006 unfaire Geschäftspraktiken angewandt. Insbesondere wird dem Unternehmen zur Last gelegt, durch Zahlungen an führende PC-Hersteller wie Acer, HP und Lenovo versucht zu haben, den Marktanteil konkurrierender Prozessorhersteller zu schwächen. Diese Aktionen bewertet die Europäische Union als Missbrauch einer marktbeherrschenden Position, was die Grundlage für die verhängte Geldstrafe darstellt.

Bereits seit dem Jahr 2009 zieht sich dieser Rechtsstreit durch verschiedene Instanzen in Europa, nachdem die EU-Kommission Intel anfänglich eine Strafe von 1,06 Milliarden Euro auferlegte. Diese erhebliche Summe wurde jedoch von den Gerichten für ungültig erklärt, da das Vorgehen der Kommission teilweise als unpräzise angesehen wurde. Die jüngste Entscheidung der Kommission, die auf den angepassten Wettbewerbsrichtlinien basiert, wurde nun größtenteils bestätigt, jedoch musste der Strafrahmen angepasst werden. Die angepasste Höhe der Geldbuße berücksichtigt die Einschätzung, dass der Umfang der betroffenen Geräte sowie der Zeitraum, in dem die marktbehindernden Maßnahmen ergriffen wurden, geringer sind als ursprünglich angenommen.

Dieser Fall illustriert die anhaltenden Bemühungen der EU, faire Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt zu gewährleisten und setzt ein Zeichen dafür, dass selbst die größten internationalen Konzerne im Falle von wettbewerbswidrigem Verhalten mit erheblichen Sanktionen rechnen müssen. Die weiteren Entwicklungen in diesem Rechtsstreit werden mit Spannung erwartet, da sie potenziell weitreichende Folgen für die Geschäftspraktiken von Technologieunternehmen in Europa haben könnten.