12. Februar, 2026

Technologie

Instagram-Chef Adam Mosseri weist Vorwürfe zu Suchtgefahr sozialer Medien zurück

Der Leiter des renommierten Online-Dienstes Instagram, Adam Mosseri, äußerte sich in einem laufenden US-Gerichtsverfahren zur Debatte um das Suchtpotenzial sozialer Medien. Gemäß eines Berichts der „New York Times“ argumentierte Mosseri vor einem Gericht in Los Angeles, dass die Nutzung von Plattformen wie Instagram zwar eine ähnliche Anziehungskraft wie eine packende Fernsehsendung entwickeln könne, allerdings keine medizinisch anerkannte Abhängigkeit hervorrufe.

Das Verfahren, in welchem die möglichen Suchtgefahren von digitalen Plattformen wie Instagram und YouTube thematisiert werden, könnte wegweisend für zahlreiche ähnliche rechtliche Auseinandersetzungen sein. Im Zentrum des Falles steht eine Klage einer 20-jährigen Nutzerin gegen Instagram, das zur Meta-Plattform gehört. Die Klägerin wirft der Plattform vor, absichtlich süchtig machende Funktionen integriert zu haben. Sie führt ihre seit der Kindheit bestehende Nutzung der Plattform und ihre psychischen Beschwerden wie Depressionen und Ängste auf die Plattform zurück.

Meta Platforms Inc. weist die Verantwortung für die Vorwürfe entschieden zurück. In ihrer Argumentation betonen die Anwälte des Unternehmens, die Klägerin habe bereits vor der aktiven Nutzung sozialer Medien erhebliche psychische Herausforderungen erlebt. Um das Wohlergehen junger Nutzer zu fördern, habe Meta eine Reihe von Schutzmaßnahmen implementiert, die spezielle Teenager-Accounts und Funktionen zur elterlichen Aufsicht umfassen.

Es wird erwartet, dass Mark Zuckerberg, der Gründer von Facebook und CEO von Meta, in naher Zukunft im Zuge des Prozesses aussagen wird. Parallel dazu distanziert sich auch YouTube, vertreten durch einen Anwalt, von den Anschuldigungen. Die Verteidigung argumentiert, dass YouTube in die Kategorie eines Streaming-Dienstes falle und nicht in die der sozialen Medien. Darüber hinaus gäbe es keine konkreten Anhaltspunkte für einen übermäßigen Konsum durch die Klägerin, die im Durchschnitt 29 Minuten pro Tag auf YouTube verbrachte.

In einem verwandten Fortgang des Prozesses haben sich die Betreiber von Snapchat und TikTok bereits im Vorfeld des Verfahrens auf einen Vergleich geeinigt. Die finanziellen Bedingungen dieser Einigung bleiben allerdings vertraulich.