16. April, 2026

Wirtschaft

Insolvenzverwalter von Wirecard erhält Auskunftsrecht gegenüber EY

Insolvenzverwalter von Wirecard erhält Auskunftsrecht gegenüber EY

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einer aktuellen Entscheidung zugunsten des Insolvenzverwalters von Wirecard geurteilt und ihm das Recht auf Auskunft über Unterlagen sowie Akteneinsicht beim Wirtschaftsprüfer EY zugesprochen. Dabei sollen vor allem die Jahres- und Konzernabschlüsse der Jahre 2014 bis 2019 eingesehen werden können. Die Berufung von Ernst & Young (EY) wurde überwiegend abgelehnt, wie das Gericht am Dienstag bekannt gab. Damit bestätigt das Gericht weitgehend das vor einem Jahr gefällte Urteil des Landgerichts Stuttgart, gegen das EY Einspruch eingelegt hatte.

In der Mitteilung des Oberlandesgerichts wurde zudem bekannt gegeben, dass die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wurde. Somit bleibt die höchstrichterliche Entscheidung zu Frage offen, inwiefern Wirtschaftsprüfer auskunftspflichtig gegenüber ihren Auftraggebern sind und ob sie dazu verpflichtet werden können, Unterlagen auch nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nicht zu vernichten. Ein Sprecher von EY äußerte sich vorerst nicht zu dem Urteil.

Der Zusammenbruch von Wirecard im Sommer 2020 ereignete sich, nachdem der Vorstand eingestehen musste, dass angeblich auf Treuhandkonten verbuchte 1,9 Milliarden Euro nicht aufzufinden waren. EY hatte die übers Jahr hinweg mutmaßlich gefälschten Bilanzen des ehemaligen Dax-Konzerns testiert.