30. Dezember, 2025

Wirtschaft

Informelle Beschäftigung: Eine Analyse der Schwarzarbeit in deutschen Privathaushalten

Ein jüngst veröffentlichter Bericht des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) bringt ans Licht, dass über 90 Prozent der deutschen Haushalte ihre Haushaltshilfen ohne offizielle Anmeldung beschäftigen. Dies entspricht etwa vier Millionen Haushalten landesweit, die vom regulären, legalen Beschäftigungsrahmen abweichen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Einerseits bevorzugen es einige Haushaltshilfen, aus persönlichen Gründen nicht als Arbeitnehmer*innen gemeldet zu werden, ein Umstand, der von einem Viertel der Teilnehmer in einer Befragung angegeben wurde. Auf der anderen Seite betrachten 15 Prozent der Haushalte die gesetzeskonforme Beschäftigung als finanziell nicht tragbar, während weitere 8 Prozent die Bürokratie als abschreckende Hürde empfinden.

Von besonderem Interesse ist die Tatsache, dass rund 35 Prozent der Befragungsteilnehmer die Dienste ihrer Haushaltshilfen als unentgeltliche Nachbarschaftshilfe deklarieren und somit keine Notwendigkeit zur offiziellen Anmeldung sehen. Das IW weist jedoch darauf hin, dass die häufige Berufung auf den Begriff „Nachbarschaftshilfe“ oft schlicht eine Überschreitung der Anmeldepflicht verschleiert, da die dabei ausgeübten Tätigkeiten in vielen Fällen deutlich über das hinausgehen, was gesetzlich als unverbindliche Nachbarschaftshilfe definiert ist.

Die Kosten für Haushaltshilfen, die meist entweder illegal oder im Rahmen eines Minijobs angestellt sind, belaufen sich pro Stunde auf 15 bis 25 Euro. Diese variieren je nach geografischer Lage sowie der Qualifikation der Arbeitskraft. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland Ausgaben von insgesamt 8,63 Milliarden Euro für nicht offiziell deklarierte Haushaltshilfen vermerkt. Prognosen zufolge wird diese Summe bis 2025 weiter ansteigen, sollte sich an der Beschäftigungspraxis nichts ändern.

Um gegen Schwarzarbeit verstärkt vorzugehen, hat der Bundestag im November ein neues Gesetz verabschiedet, welches der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erweiterte Befugnisse einräumt. Die Einführung künstlicher Intelligenz und digitaler Werkzeuge wird als Hoffnungsträger angesehen, um illegale Arbeitsverhältnisse schneller aufzudecken. Doch das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, verankert in Artikel 13 des Grundgesetzes, bedeutet, dass private Haushalte im Gegensatz zu anderen Arbeitsorten von Kontrollen weitgehend ausgeschlossen bleiben. Das führt dazu, dass auch langfristige Beschäftigungsverhältnisse ohne formale vertragliche Regelungen in Haushaltsszenarien oft unentdeckt bleiben.