23. September, 2026

Ich-AG

Die Ich-AG, auch als "Ich-AG-Modell" oder "Ich-Unternehmen" bezeichnet, ist eine Rechtsform für Einzelunternehmen in Deutschland, die im Jahr 2003 eingeführt wurde. Die rechtliche Grundlage für die Ich-AG findet sich im vierten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IV), in den §§ 16b bis 16e.

Das Ziel der Ich-AG ist es, Arbeitslose bei der Gründung einer eigenen Existenz zu unterstützen und sie aus der Arbeitslosigkeit heraus in die Selbstständigkeit zu führen. Insbesondere Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit Gründungsideen sollen ermutigt werden, ihre unternehmerischen Fähigkeiten zu nutzen und der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken.

Die Gründung einer Ich-AG ermöglicht Arbeitslosen eine staatliche Förderung und finanzielle Unterstützung. Hierbei erhalten die Gründerinnen und Gründer eine Anschubfinanzierung in Form von Zuschüssen und Darlehen, um ihre unternehmerische Tätigkeit aufnehmen zu können. Zusätzlich dazu werden sie von der Bundesagentur für Arbeit mit einem Existenzgründungszuschuss unterstützt. Diese finanzielle Unterstützung dient dazu, den Lebensunterhalt während der Aufbauphase des Unternehmens zu sichern und das unternehmerische Risiko zu minimieren.

Um als Ich-AG anerkannt zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass der Gründer oder die Gründerin arbeitslos gemeldet und bereit ist, die bisherige Arbeitssuche aufzugeben. Des Weiteren muss eine tragfähige Geschäftsidee mit nachhaltigen Erfolgsaussichten vorliegen.

Die Ich-AG hat sich als innovative Rechtsform erwiesen, um dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken und die Gründungskultur zu fördern. Allerdings wurde das Ich-AG-Modell im Jahr 2006 durch das neue Unternehmergesetzbuch (Unternehmensgesetzbuch, UGB) abgelöst.