14. März, 2026

Politik

Haus und Grund zieht gegen Mietpreisbremse vor Gericht

Haus und Grund zieht gegen Mietpreisbremse vor Gericht

Im Ringen um die Wohnungsmarktregulierung in Deutschland hat der Eigentümerverband Haus und Grund angekündigt, rechtliche Schritte einzuleiten. Die Organisation stellt sich damit gegen die Absicht der Bundesregierung, die Mietpreisbremse, welche die Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten begrenzt, zu verlängern. Der Präsident des Verbandes, Kai Warnecke, äußert erhebliche Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit dieser Maßnahme und gibt bekannt, dass man sich an das Bundesverfassungsgericht wenden werde.

Warnecke argumentiert, dass die zeitliche Befristung ein essentielles Kriterium für die bisherige Duldung der Regelung aus Karlsruher Sicht war und eine wiederholte Verlängerung einen Verfassungsbruch darstellen könnte. Die Bundesregierung scheint auf Konfrontation zu steuern, indem sie die Mietpreisbreme um weitere vier Jahre bis 2029 fortsetzen will. Sie bezweckt damit, Mieten bei Abschluss neuer Verträge auf maximal 10 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete zu deckeln, was Warnecke als verschärfenden Faktor für die Wohnungsnot in Deutschland kritisiert.

Die Reaktion der Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) auf die Kampfansage blieb durchweg gelassen. Sie vertraut darauf, dass die Justizministeriums-Prüfung der Verlängerung solide war und somit einer rechtlichen Überprüfung standhalten wird.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2019 die Mietpreisbremse, eingeführt im Jahr 2015, als verfassungsgemäß eingestuft. Die Regelung verstößt nach deren Einschätzung nicht gegen das Grundrecht auf Eigentum, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz.

In Zeiten akuter Wohnungsnot, von Warnecke mit fast 900,000 fehlenden Wohnungen beziffert, steht die Effizienz der Mietpreisbremse zur Debatte. Der Verbandspräsident sieht durch die Regelung in erster Linie Nachteile für Mietersuchende. Diese juristische Auseinandersetzung verspricht eine grundsätzliche Klärung darüber, wie künftig mit Mietsteigerungen in Ballungsräumen umgegangen wird und welche Maßnahmen zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums tatsächlich beitragen.