Die militante islamistische Organisation Hamas hat kürzlich die Übergabe zweier weiterer Leichname von getöteten Geiseln an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) eingeleitet. Die Särge wurden übergeben und befinden sich auf dem Weg, um an die Behörden des israelischen Militärs übergeben zu werden. Diese Übergabe steht im Einklang mit den Bedingungen der laufenden Waffenruhe, die die Hamas verpflichtet, insgesamt 28 Leichname zu überstellen. Gegenwärtig verbleiben jedoch noch 19 von ihnen im Gazastreifen. Dabei stellte sich heraus, dass eine der zuvor übergebenen Leichen durch israelische Forensiker nicht als die Überreste einer Geisel identifiziert werden konnte.
Bereits am Montag hatte die Hamas die Freilassung der letzten 20 noch lebenden Geiseln ermöglicht. Diese Aktionen sind Bestandteil der ersten Phase eines Waffenstillstandsabkommens, das maßgeblich durch den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump initiiert wurde. In dieser Vereinbarung wird sowohl die Freilassung als auch die Übergabe aller lebenden und verstorbenen Geiseln gefordert. Gleichwohl könnten sich die derzeitigen Bemühungen, die Leichname in ihre Heimatländer zu überführen, angesichts der anhaltenden regionalen und logistischen Herausforderungen als komplex erweisen.
Laut Aussagen der Hamas sind alle Leichname, die derzeit zugänglich sind, bereits übergeben worden. Für die Bergung weiterer Überreste seien erhebliche Anstrengungen sowie spezielle Ausrüstung notwendig, da viele Körper vermutlich unter den Trümmern zerstörter Bauten im Gazastreifen verschüttet sind. Dies stellt eine bedeutende logistische Herausforderung dar. Die israelische Regierung besteht indes kategorisch auf der Rückgabe sämtlicher verstorbener Geiseln und erwartet von der Hamas adäquate Maßnahmen, um den Verpflichtungen des Waffenstillstandsabkommens nachzukommen.