Nach einer Ära intensiver Debatten hat der Bundesrat einer partiellen Legalisierung von Cannabis in Deutschland zugestimmt. Das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetzeswerk, welches ab dem 1. April den Besitz und Anbau von Cannabis für private Zwecke für volljährige Bürgerinnen und Bürger regelt, wurde nicht durch ein Veto ausgebremst. Sowohl Regierungsvertreter als auch kritische Stimmen hatten bis zum Schluss um die Bestimmungen gerungen.
Das Gesetz, das eine signifikante Wende in der bisherigen Drogenpolitik der Bundesrepublik markiert, sieht vor, dass Erwachsene künftig bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und in ihrer eigenen Wohnstätte bis zu drei Pflanzen züchten dürfen. Darüber hinaus dürfen nicht-kommerzielle "Anbauvereinigungen" eingerichtet werden, in denen bis zu 500 Bürger gemeinschaftlich Cannabis anpflanzen und konsumieren können. Der öffentliche Konsum der Substanz, insbesondere in der Umgebung von Schulen und Sportstätten, bleibt mit strikten Auflagen versehen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte das neue Gesetz als einen Weg zur Entkriminalisierung und besseren Prävention insbesondere für die junge Bevölkerung. Gegenwind gab es hingegen aus mehreren Bundesländern. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach betonte die zusätzliche Belastung für Länder durch das Gesetz. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer stellte klar, dass er keiner Drogenlegalisierung zustimmen würde, obwohl dies parteiinternen Unmut hervorrufen könnte.
Der Durchbruch gelang, obwohl diverse Fachausschüsse für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses plädiert und der Gesundheitsausschuss eine Verschiebung auf Oktober vorgeschlagen hatten. Letztlich signalisierte die Bundesregierung Kompromissbereitschaft und sicherte präventive Maßnahmen sowie flexible Umsetzungsregeln zu. Nun stehen Überprüfungen an, insbesondere mit Blick auf den Schutz der jüngeren Generationen, bevor das Gesetz offiziell verkündet wird und am Ostermontag Rechtskraft erlangt.