Die Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Katharina Dröge, hat in einem Schreiben an die Innenminister auf Bundes- und Länderebene appelliert, die Einleitung eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die Alternative für Deutschland (AfD) ernsthaft zu prüfen. Anlass für diesen Vorstoß ist die kürzlich erfolgte Gründung der AfD-Jugendorganisation "Generation Deutschland" in Gießen, die nach Einschätzung Dröges besorgniserregende Parallelen zur früheren Jugendorganisation der Partei aufweist, welche sie als radikal und gefährlich bewertet.
Dröge hebt die Dringlichkeit staatlichen Eingreifens hervor, besonders vor dem Hintergrund der bevorstehenden Innenministerkonferenz in Bremen. Sie betont, dass ein Parteiverbotsverfahren zwar stets das äußerste Mittel in einem demokratischen Rechtsstaat darstelle, jedoch aufgrund der potenziellen Gefahr, die die AfD für die demokratische Ordnung und das gesellschaftliche Miteinander darstelle, eine sorgfältige und gründliche Prüfung dieser Option erforderlich sei. In ihrer Einschätzung stuft Dröge die AfD als rechtsradikal ein und sieht in ihr eine erhebliche Bedrohung für den sozialen Frieden und die Werte der deutschen Gesellschaft.
Die Gründung der Jugendorganisation "Generation Deutschland" fällt unter das Parteienprivileg des Grundgesetzes, was die rechtliche Prüfung eines Verbots zusätzlich verkompliziert. Dieses Privileg sichert politischen Parteien umfassende Schutzrechte zu und stellt hohe Hürden für ihre Auflösung. Ein Parteiverbot kann letztlich nur durch das Bundesverfassungsgericht verhängt werden, wobei die rechtlichen Anforderungen extrem hoch sind. Die politische Diskussion über die Rolle der AfD und ihrer Unterorganisationen spielt sich somit in einem hochkomplexen rechtlichen Umfeld ab, was weitreichende Überlegungen und eine differenzierte juristische Argumentation erfordert.