03. September, 2025

Technologie

Google verzeichnet vorläufigen gerichtlichen Sieg

In einem bedeutenden Gerichtsverfahren in Washington scheiterte die US-Regierung mit ihrem Versuch, den Internetgiganten Google zur Zerschlagung zu zwingen. Der vorsitzende Richter Amit Mehta entschied, dass der Technologiekonzern weder den Webbrowser Chrome noch das Betriebssystem Android aufgeben muss. In seinem Urteil befand Mehta, dass die Forderungen der Regierung überzogen waren. Der Richter betonte, dass zwar Maßnahmen erforderlich sind, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, die drastischen Schritte der Regierung jedoch nicht gerechtfertigt sind.

Richter Mehta setzte Google allerdings Grenzen, indem er dem Unternehmen verbot, exklusive Vereinbarungen zur Verbreitung seiner Dienste wie der Suchmaschine, Chrome oder seiner KI-Software Gemini abzuschließen. Dies bedeutet, dass Google zwar weiterhin seine Produkte vermarkten kann, jedoch nicht durch Ausschließlichkeitsverträge die Marktzugänge für andere Wettbewerber einschränken darf. Gleichzeitig dürfen Unternehmen wie Apple und Mozilla weiterhin Zahlungen von Google annehmen, um dessen Dienste vorzuinstallieren. Während Apple durch die voreingestellte Google-Suche auf iPhones erhebliche Einnahmen erzielte, sind die Zahlungen von Google für Mozilla von entscheidender Bedeutung, da sie einen zentralen Bestandteil ihrer Einnahmequelle darstellen.

Interessanterweise wird in der Europäischen Union von den Nutzern verlangt, zwischen verschiedenen Suchmaschinen zu wählen, um Monopolstellungen zu vermeiden. Richter Mehta sah jedoch von einer solchen Regelung für die Vereinigten Staaten ab. Dennoch ordnete er an, dass Google bestimmte Daten seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen muss, um eine Fairness im Markt zu gewährleisten. Diese Entscheidung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Suchmaschinenmarkt zu fördern.

An der Börse wurde das Urteil positiv aufgenommen. Der Aktienkurs von Alphabet, der Muttergesellschaft von Google, stieg im nachbörslichen Handel um bis zu sieben Prozent. Auch Apple profitierte von der Entscheidung, mit einer Steigerung seines Aktienkurses um drei Prozent. Das Urteil spiegelt das anhaltende Vertrauen der Investoren in die Marktstrategie von Google wider, obwohl das Unternehmen weiterhin unter regulatorischer Beobachtung steht.

Bereits im vergangenen Jahr wurde Googles dominierende Stellung im Bereich der Websuche festgestellt. Die aktuelle Entscheidung bezieht sich auf die im Anschluss an diese Feststellung in einem Folgeprozess diskutierten Konsequenzen. Google plant jedoch, Berufung einzulegen, um auch das Urteil des Monopolverfahrens anzufechten. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt das Urteil ein vorläufiger Erfolg für Google und zeigt die Komplexität der Regulierung großer Technologiekonzerne.