04. September, 2026

geringfügige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigung ist ein in Deutschland gängiger Begriff, der eine Form der Teilzeitarbeit beschreibt, die durch das Gesetz zur Regelung von geringfügiger Beschäftigung (auch bekannt als "Minijobs") definiert wird. Diese Beschäftigung bezieht sich auf Jobverhältnisse, in denen die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 450 Euro beträgt oder bei denen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr als 70 Tage im Jahr arbeiten.

Geringfügige Beschäftigung bietet eine flexible Möglichkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zusätzliches Einkommen zu erzielen, während Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von der reduzierten Belastung bei Sozialversicherungsbeiträgen in bestimmten Fällen profitieren können. Es gibt jedoch einige wichtige Faktoren zu beachten und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben, können von verschiedenen Vorteilen profitieren. Trotz des begrenzten Verdienstes sind sie sozialversicherungsrechtlich abgesichert und haben Anspruch auf bestimmte Leistungen wie Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung. Der Beitrag zur Rentenversicherung wird in der Regel pauschal berechnet und beträgt aktuell 3,6 % des Verdienstes.

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist es wichtig zu beachten, dass geringfügige Beschäftigung eine klare Abgrenzung zu regulären Beschäftigungsverhältnissen erfordert. Um vom reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zu profitieren, muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen und bei der zuständigen Minijob-Zentrale angemeldet werden. Zudem müssen die monatlichen Entgeltabrechnungen ordnungsgemäß erstellt und die erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden.

Es ist außerdem wichtig zu betonen, dass geringfügige Beschäftigung gewisse Einschränkungen mit sich bringt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können beispielsweise nur einen einzigen geringfügigen Job ausüben, um die Versicherungsleistungen zu erhalten. Zudem müssen sie darauf achten, dass der Verdienst aus der geringfügigen Beschäftigung die Grenzen von 450 Euro monatlich oder 5.400 Euro jährlich nicht überschreitet.

Insgesamt bietet die geringfügige Beschäftigung eine flexible Möglichkeit, zusätzliches Einkommen zu erzielen. Sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen jedoch die rechtlichen Vorgaben genau einhalten, um die Vorteile dieser Beschäftigungsform optimal zu nutzen.