19. Mai, 2025

Technologie

Gerichtsverfahren rückt Datenschutzpraktiken der DB Navigator App ins Rampenlicht

Die mobile Anwendung "DB Navigator", die mit nahezu 80 Millionen Downloads zu den beliebtesten Transport-Apps in Deutschland zählt, richtet derzeit das Augenmerk der Öffentlichkeit auf sich. Der Grund dafür ist ein Rechtsstreit, der am Landgericht Frankfurt geführt wird und die Datenschutzpraktiken der Applikation unter die Lupe nimmt. Im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung steht die Frage, ob und in welchem Umfang die Anwendung, ohne hinreichende Zustimmung der Nutzer einzuholen, Daten an Drittanbieter wie Google und Adobe weitergibt. Der Kläger, ein prominenter Netzaktivist und Vorsitzender des Vereins "Digitalcourage", erhebt den Vorwurf, dass die Bahnkunden unfreiwillig überwacht und ausgespäht werden könnten.

Die Deutsche Bahn äußert sich zu den Vorwürfen mit Entschiedenheit und Widerstand. Das Unternehmen betont, dass alle gesetzlichen Datenschutzrichtlinien strikt eingehalten werden und dass die erfassten Daten ausschließlich zu internen Zwecken genutzt werden, die nichts mit Marketingaktivitäten zu tun haben. Seitens der Deutschen Bahn wird ferner angeführt, dass das Eingehen von Partnerschaften mit ausgewählten externen Dienstleistern unerlässlich sei, um die Funktionalität, Qualität und Zuverlässigkeit der App zu gewährleisten.

Unter Beobachtung steht darüber hinaus die dominierende Rolle des DB Navigators im digitalen Alltag von Reisenden, da für einige spezifische Dienstleistungen scheinbar keine gleichwertigen Alternativen existieren. Dies führe dazu, dass Nutzer de facto gezwungen sind, auf die Anwendung zurückzugreifen, was von Kritikern als "Digitalzwang" und potenzieller "Datenmissbrauch" angeprangert wird. Ziel der gegenwärtigen Klage ist es, die Deutsche Bahn zu verpflichten, die Verwendung von Tracking-Cookies nur dann einzusetzen, wenn die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer vorliegt. Ein Urteil steht noch aus, da am ersten Tag des Prozesses keine Entscheidung gefällt werden konnte.