12. November, 2025

KI

Gerichtsurteil in München: OpenAI's ChatGPT verletzt Urheberrecht bei der Nutzung von Songtexten

Das Landgericht München hat in einem bedeutenden Urteil gegen das US-amerikanische Unternehmen OpenAI entschieden und ihm eine Verletzung des Urheberrechts vorgeworfen. Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch künstliche Intelligenz haben. Die Entscheidung des Gerichts stellt fest, dass die von OpenAI entwickelte KI, bekannt als ChatGPT, urheberrechtlich geschützte Liedtexte gespeichert und in einer Weise verwendet hat, die nicht mit den Rechtsvorschriften in Einklang steht. Dies war das Ergebnis einer Klage der Verwertungsgesellschaft GEMA, die in den meisten Punkten Erfolg hatte.

Zu den betroffenen Liedern gehören bekannte Werke wie „Männer“ von Herbert Grönemeyer und „Atemlos“ von Kristina Bach. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sind die Implikationen deutlich: OpenAI wird gezwungen sein, seine Algorithmen zu überarbeiten, um nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen, und könnte zudem für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden. Darüber hinaus muss das Unternehmen Auskunft über die Nutzungserträge erteilen, die möglicherweise aus der unrechtmäßigen Verwendung entstanden sind. Die GEMA ist mit dem Urteil hinsichtlich der Urheberrechtsverletzungen zufrieden, während eine zusätzliche Klage bezüglich der Persönlichkeitsrechte der Künstler vom Gericht abgewiesen wurde.

Zentraler Punkt des Verfahrens war die Frage, ob ChatGPT die Liedtexte nur generiert oder tatsächlich in seiner Datenbank gespeichert hatte. Die Richter interpretierten die weitgehende Übereinstimmung der Texte als Hinweis darauf, dass die KI die Inhalte nicht nur reproduziert, sondern tatsächlich gespeichert haben könnte. Elke Schwager, die Vorsitzende Richterin, betonte in ihrer Darstellung, dass OpenAI sein System dergestalt ändern muss, dass unautorisierte Verwendungen ausgeschlossen sind. Sie verglich dies mit einem Entwickler, der sich legal die notwendigen Komponenten beschaffen sollte, statt sich fremden Eigentums zu bedienen.

Kai Welp, Chefjustiziar der GEMA, interpretiert das Urteil als starkes Signal an andere Internetdienste und betont die Notwendigkeit, Lizenzen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zu erwerben. Er sieht hierin eine Chance für eine prägende Entwicklung innerhalb Europas. Die Expertin für Urheberrecht, Silke von Lewinski vom Max-Planck-Institut, hebt hervor, dass das Urteil nicht nur die Musikwelt tangieren könnte. So wäre im Falle einer finalen Bestätigung dieses Urteils auch die Nutzung von Literatur, Kunstwerken und anderen geschützten Inhalten durch generative KI betroffen, was zu einer Verschiebung der Machtverhältnisse zwischen den Urhebern kreativer Werke und Technologieunternehmen führen könnte.