OpenAI, das Unternehmen hinter dem weithin genutzten KI-Tool ChatGPT, erlitt eine juristische Niederlage vor dem Landgericht München im Streit um die Verwendung urheberrechtlich geschützter Liedtexte. Das Gericht gab der Klage der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) statt, die OpenAI auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt hatte.
In einer wegweisenden Entscheidung betonte die vorsitzende Richterin Elke Schwager, dass die Nutzung von Inhalten, die nicht im eigenen Besitz sind, den Erwerb entsprechender Rechte erfordert. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Nutzung von Songtexten durch generative KI-Systeme haben. Im Zentrum des Falls standen neun populäre Songtexte, darunter Werke renommierter Künstler wie Herbert Grönemeyer, Reinhard Mey und Kristina Bach. Die GEMA verwaltet die Rechte an diesen Texten und betrachtet das Urteil als bedeutenden Zwischenerfolg.
Die Entscheidung des Gerichts könnte den Druck auf Anbieter generativer Künstlicher Intelligenz erheblich erhöhen und deren Betriebskosten in die Höhe treiben. Kai Welp, der Chefjustiziar der GEMA, zeigte sich erfreut über das Urteil und unterstrich, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte, wie sie OpenAI betreibt, nur durch Lizenzen von Rechteinhabern legitimiert werden könne. Welp sieht in dem Urteil ein potenzielles Signal für den gesamten europäischen Raum.
Es wird erwartet, dass der Fall in höhere Instanzen gelangt und möglicherweise den Europäischen Gerichtshof beschäftigen wird. OpenAI plant, weitere juristische Schritte zu prüfen. Sollte das Urteil auch in den oberen Instanzen Bestand haben, könnte es zu erheblichen Veränderungen in den Lizenzmodellen führen und die Stellung der Urheberrechteinhaber erheblich stärken.
Das Gericht stellte fest, dass ChatGPT nicht nur in der Lage war, Liedtexte zu lernen, sondern diese auch speicherte. Daraus folgte die Ansicht, dass das System selbst für die Ausgabe der Texte verantwortlich sei und nicht die Nutzer. Diese Interpretation könnte von weiteren Rechteinhabern übernommen werden. OpenAI wies darauf hin, dass nur eine begrenzte Anzahl von Songtexten betroffen sei und dass Nutzer keine direkten Konsequenzen zu befürchten hätten.
Silke von Lewinski, Expertin für Urheberrecht, betont die grundsätzliche Bedeutung dieser Entscheidung für den Schutz urheberrechtlich geschützter Werke. Bei einem endgültigen Sieg der GEMA könnte sich das Verhältnis zwischen der Kreativwirtschaft und Technologieunternehmen erheblich zugunsten der Kreativen verschieben. Auch der Deutsche Journalistenverband begrüßte das Urteil als wichtigen Fortschritt im Schutz geistigen Eigentums.
Ein Bereich der Urteilssprechung blieb jedoch für die GEMA unbefriedigend: Das Gericht lehnte die behauptete Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Künstler ab. Dieser Aspekt scheint jedoch für die Verwertungsgesellschaft sekundär zu sein, vor dem Hintergrund der gestärkten Position im Bereich des Urheberrechts.