Im komplexen Rechtsstreit um vermeintliche Abgasmanipulationen bei Mercedes-Benz rückt heute der frühere Vorstandsvorsitzende der Daimler AG, Dieter Zetsche, ins Blickfeld. Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wird er zu den Vorwürfen Stellung nehmen, die im Zusammenhang mit langanhaltenden Dieselabgasverstößen stehen. Diese Problematik hat seit der berüchtigten VW-Dieselaffäre 2015 die gesamte Automobilbranche erschüttert und sorgt nach wie vor für erhebliche Rechtsstreitigkeiten.
Die Kläger, eine Gruppe von Anlegern repräsentiert durch die renommierte Kanzlei Tilp, fordern Schadensersatzzahlungen in Höhe von 1,25 Milliarden Euro. Ihnen zufolge habe Mercedes-Benz es versäumt, die Investoren rechtzeitig über das Risiko illegal eingesetzter Abschalteinrichtungen zu informieren, welche möglicherweise zwischen 2012 und 2018 in den Fahrzeugen installiert wurden. Diese Vorwürfe erhalten zusätzliche Brisanz durch den dramatischen Rückgang des Aktienkurses der damaligen Daimler AG, auch wenn das Unternehmen alle Anschuldigungen vorsätzlicher Manipulation entschieden zurückweist.
Das als Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz geführte Verfahren wird seit Herbst 2023 am Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt. Es vereint zahlreiche private und institutionelle Investoren mit ähnlichen Ansprüchen. Die Unternehmenssprecherin von Mercedes-Benz bezeichnet die Forderungen als haltlos und verweist auf frühere Untersuchungen, die keine Fehlvergehen des Managements feststellen konnten. Dennoch hat der Konzern in Reaktion auf eine separate staatsanwaltliche Untersuchung eine Geldstrafe von 870 Millionen Euro akzeptiert, jedoch ohne explizites Eingeständnis hinsichtlich illegaler Abschalteinrichtungen.
Über drei geplante Verhandlungstage soll die Sachlage umfassend beleuchtet werden. Neben Dieter Zetsche sind auch weitere ehemalige Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter geladen, um ihre Sicht der Ereignisse darzulegen. Diese Anhörungen könnten entscheidend für die Klärung der Frage sein, inwiefern die damalige Unternehmensführung von den Vorgängen Kenntnis hatte und welche Schritte unternommen wurden, um mögliche Gesetzesverstöße zu verhindern.