06. September, 2026

Genesungsgeld

Genesungsgeld ist eine Entschädigungszahlung, die Arbeitnehmern gewährt wird, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig sind und eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen. Diese Leistung dient dazu, die finanzielle Belastung während der Rehabilitationsphase zu mildern und die Motivation des Arbeitnehmers zur Genesung zu fördern.

Das Genesungsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt und ist in Paragraf 9 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt. Ein Anspruch darauf besteht nur, wenn der Arbeitnehmer zuvor mindestens sechs Wochen am Stück arbeitsunfähig war und eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme von einem Arzt verordnet wurde.

Die Höhe des Genesungsgeldes beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Es wird für den Zeitraum der stationären Rehabilitation, in der Regel für maximal drei Wochen, gezahlt. Während dieser Zeit ruht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber.

Um Genesungsgeld zu beantragen, muss der Arbeitnehmer einen Antrag bei seiner gesetzlichen Krankenkasse stellen und eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der stationären Rehabilitationsmaßnahme vorlegen. Die Krankenkasse prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung des Genesungsgeldes. Es besteht die Möglichkeit, dass eine Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers erforderlich ist.

Das Genesungsgeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für arbeitsunfähige Arbeitnehmer während ihrer Rehabilitationsphase. Es ermöglicht ihnen, sich vollständig auf ihre Genesung zu konzentrieren, ohne sich zusätzlich um ihre finanzielle Absicherung sorgen zu müssen. Daher ist es ratsam, sich vor Inanspruchnahme einer stationären Rehabilitationsmaßnahme mit den genauen Konditionen des Genesungsgeldes vertraut zu machen und sich rechtzeitig darum zu kümmern.