02. August, 2025

Politik

Gender ausgebremst – Gericht stoppt neutrale Satzung in NRW

Ein städtisches Unternehmen wollte in seiner Satzung statt von einem "Geschäftsführer" lieber von einer "Geschäftsführung" sprechen – aus Gründen sprachlicher Modernität. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf schob dem Gender-Experiment einen Riegel vor.

Gender ausgebremst – Gericht stoppt neutrale Satzung in NRW
Sprache im Rechtsrahmen: Laut §6 GmbHG muss eine Person als "Geschäftsführer" eingetragen werden – nicht eine abstrakte "Führung".

Von der Modernisierung zum Paragrafenstreit

Was als sprachlich zeitgemäßer Schritt gemeint war, endete vor Gericht. Eine kommunale GmbH in Nordrhein-Westfalen hatte versucht, ihre Satzung geschlechtsneutral zu formulieren – und lief damit gegen die Wand.

Statt wie bisher über "Geschäftsführer" zu sprechen, sollte es nun um "Geschäftsführungen" gehen. Der Gedanke dahinter: Moderne Sprache, mehr Inklusion.

Doch das Registergericht in Kleve verweigerte die Eintragung. Und das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte diese Entscheidung nun mit deutlichen Worten. Die Begriffe "Geschäftsführung" und "Geschäftsführer" seien eben nicht austauschbar.

Ersterer bezeichne eine abstrakte Funktion oder ein Organ, letzterer eine konkrete Person mit Verantwortung. Die sprachliche Innovation war juristisch nicht tragfähig.

OLG Düsseldorf: Sprache muss präzise bleiben

Das OLG bleibt bei der Linie, dass Gesetzestexte und Satzungen sprachlich klar und eindeutig formuliert sein müssen. Ein "Geschäftsführer" sei in §6 GmbHG eindeutig definiert.

Die Eintragung als "Geschäftsführung" würde Unklarheiten erzeugen: Wer genau vertritt das Unternehmen? Ist es eine Person oder ein Gremium? Genau das sei aus Sicht des Gerichts nicht mehr zweifelsfrei zu erkennen.

Die Richter betonten außerdem, dass der Begriff "Geschäftsführer" nicht diskriminierend sei, da er in der juristischen Fachsprache geschlechtsneutral verwendet werde. Ein gesetzgeberischer Wille zur sprachlichen Anpassung sei zudem bislang nicht erkennbar.

Zwischen Zeitgeist und Gesetzestreue

Der Fall löst eine grundsätzliche Debatte aus: Wie weit darf sprachliche Modernisierung in juristischen Texten gehen? Und wo ist die Grenze zwischen sprachlichem Fortschritt und notwendiger juristischer Präzision?

Wortwahl mit Nebenwirkung: Das OLG sieht in der Formulierung "Geschäftsführung" eine unklare Rollenbeschreibung mit rechtlichem Risiko.

Fakt ist: Immer mehr öffentliche Institutionen versuchen, ihre Texte gendergerecht oder zumindest geschlechtsneutral zu formulieren. Der Wunsch nach Inklusion ist da – doch das Recht folgt eigenen Regeln. Vor allem im Gesellschaftsrecht, wo Präzision keine Frage der Mode, sondern der Haftung ist.

Ein Urteil mit Signalwirkung

Das Urteil des OLG Düsseldorf könnte weit über den konkreten Fall hinaus Wirkung zeigen. Es setzt Grenzen für kommunale Unternehmen, die ihre Satzungen im Zeichen des Gendern modernisieren wollen.

Und es erinnert daran, dass Sprache in juristischen Kontexten nicht allein Ausdruck gesellschaftlicher Trends ist, sondern funktionalen Anforderungen genügen muss.

Ob der Gesetzgeber auf dieses Spannungsfeld reagiert, bleibt abzuwarten. Klar ist: Wer künftig in Satzungen oder Gesellschaftsvertragen sprachlich neue Wege gehen will, braucht nicht nur gute Absichten – sondern auch gute Argumente.

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