Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert nachdrücklich, dass Investitionen in die innere Sicherheit von der verfassungsmäßigen Schuldenbremse auszunehmen sind. In diesem Zusammenhang äußerte sich GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke dahingehend, dass Ausgaben für die innere Sicherheit denselben Ausnahmestatus wie Verteidigungsausgaben erhalten sollten. In einem Interview mit der "Rheinischen Post" formulierte er diese Forderung im Vorfeld der bevorstehenden Präsentation des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2026.
Kopelke betonte die wachsende Vielfalt der Bedrohungen, mit denen Deutschland konfrontiert ist. Diese reichen von Cyberangriffen, Drohnen- und Sabotageakten bis hin zu Spionageaktivitäten und gezielten Desinformationskampagnen. Besonders besorgt zeigte er sich über die Zunahme gewalttätiger Proteste extremistischer Gruppen, die steigende Messerkriminalität, die internationale Drogenkriminalität, insbesondere an deutschen Hafenterminals, sowie die allgegenwärtige Bedrohung durch Cyberkriminalität.
In Anbetracht dieser gravierenden Herausforderungen plädiert Kopelke für eine erhebliche Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen, um die Effektivität der Krisenbewältigung zu steigern. Er unterstreicht, dass ohne diese gezielten Investitionen die nationale Sicherheit und das Wohlergehen der Bevölkerung ernsthaft gefährdet sein könnten.
Das Bundeskabinett wird am kommenden Mittwoch die Haushaltspläne des kommenden Jahres diskutieren, wobei Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) die Verantwortung für die Präsentation des Entwurfs übernehmen wird. Historisch gesehen wurden bereits in der Vergangenheit Ausnahmen von der Schuldenbremse gemacht, um höhere Verteidigungsausgaben zu ermöglichen. Diese Präzedenzfälle könnten als Grundlage für die aktuelle Forderung nach einer ähnlichen Regelung für die innere Sicherheit dienen.