22. September, 2026

Freistellungsbescheinigung

Freistellungsbescheinigung ist ein Begriff, der in Deutschland im Zusammenhang mit Kapitalanlagen und Steuern verwendet wird. Es handelt sich um eine Bescheinigung, die von der zuständigen Finanzbehörde ausgestellt wird, um einen Freistellungsauftrag zu bestätigen. Ein Freistellungsauftrag ist eine Erklärung eines Anlegers, dass seine Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei bleiben sollen.

Die Freistellungsbescheinigung dient dazu, dass Kreditinstitute und Investmentgesellschaften die Steuern auf Kapitalerträge automatisch abziehen und an die Finanzbehörden abführen können. Ohne gültige Freistellungsbescheinigung müssen 25% der Kapitalerträge als Abgeltungssteuer einbehalten werden.

Die Beantragung einer Freistellungsbescheinigung erfolgt üblicherweise über das Finanzamt. Der Anleger muss dem Finanzamt alle relevanten Informationen über seine Kapitalanlagen, beispielsweise Kontonummern oder Depotinformationen, zur Verfügung stellen. Zusätzlich müssen auch die persönlichen Daten des Anlegers, wie Name, Adresse und Steueridentifikationsnummer angegeben werden.

Die Freistellungsbescheinigung ist in der Regel für ein Kalenderjahr gültig und muss daher regelmäßig erneuert werden. Viele Anleger nutzen diese Möglichkeit, um Steuern zu sparen, indem sie den Freistellungsauftrag geschickt auf verschiedene Banken und Wertpapierdepots aufteilen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Freistellungsbescheinigung nicht für alle Arten von Kapitalerträgen gilt. Zum Beispiel sind Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien oder anderen Sachwerten nicht steuerfrei. Auch bestimmte Finanzprodukte, wie beispielsweise bestimmte Fonds oder Derivate, sind von der Steuerfreiheit ausgeschlossen.

Insgesamt ist die Freistellungsbescheinigung ein wichtiges Instrument für Anleger, um ihre Steuerlast zu optimieren und Kapitalerträge steuerfrei zu halten. Es ermöglicht eine einfache Abwicklung von Kapitalanlagen, da die Kreditinstitute die Steuern direkt abführen können.